1. Oktober 2015

Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Reform der Straßenausbaubeitragssatzungen

In Bayern sollen Gemeinden gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den gemeindlichen Satzungen für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen Beiträge von den Anliegern erheben. Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte werden dazu in Form einer einmaligen Beitragserhebung herangezogen. Dies führt dazu, dass die mit einer einmaligen Erhebung verbundenen hohen Beiträge, deren Summen sich nicht selten im fünfstelligen Bereich bewegen, insbesondere einkommensschwache Menschen in erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Bedrängnis bringen, was die steigende Zahl an Beschwerden an den Landtag belegt.
Der Gesetzentwurf sieht im Kommunalabgabengesetz die Einführung sog. „wiederkehrender Straßenausbaubeiträge“ als Alternative zur einmaligen Beitragserhebung vor. Durch die Einführung einer Informationspflicht sollen Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld der Planungen und der Durchführung von Straßenausbaumaßnahen ausreichend beteiligt werden.

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30. September 2015

Schutzbedürftigen helfen, Herausforderungen entschlossen angehen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, jetzt Verantwortung zu übernehmen, um die zu uns gekommenen Schutzsuchenden gut unterzubringen, die Verfahren ─ deutlich zu beschleunigen und eine schnelle Integration zu ermöglichen.
Hierzu gehört, dass Bayern
– die Aufnahmezentren ausbaut, um die Aufenthaltsmöglichkeiten der Asylsuchenden und die Arbeitsbedingungen der dort Tätigen umgehend zu verbessern, 

– die Zahl der Erstaufnahmeeinrichtungen und die Kapazitäten erweitert und dass die Zahl der UEA und Notquartiere schnellstmöglich reduziert wird,
 der Not- und Krisenmodus ist zu überwinden, 

– alles in seinem Möglichkeiten stehende tut, um die Verfahren zu beschleunigen, so dass Flüchtlinge 
innerhalb von 3 Monaten die Erstaufnahme verlassen können,

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29. September 2015

Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber einführen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Asylbewerberinnen und Asylbewerber flächendeckend einzuführen und mit den gesetzlichen Krankenkassen und den kommunalen Spitzenverbänden, unter Berücksichtigung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung und der Erfahrungen anderer Bundesländer, eine Rahmenvereinbarung mit klar definiertem Leistungsspektrum zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber gegen Kostenerstattung zu verhandeln und umzusetzen.

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15. Juli 2015

Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz

Eine demokratische Gesellschaft lebt von mündigen und gut informierten Bürgerinnen und Bürgern. Das Informationsrecht gegenüber der Verwaltung, das unabhängig von einem subjektiven Anspruch für alle besteht, ist ein anerkanntes Bürgerrecht des 21. Jahrhunderts. Im Zuge der Digitalisierung schreitet diese Entwicklung weiter voran, so verfügen Bremen und Hamburg bereits über weitergehende Regelungen, sogenannte Transparenzgesetze, die die Verwaltung dazu verpflichten, bestimmte Informationen aktiv im Internet zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Gesetz wird das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen umfassend, das heißt ohne Darlegung eines Interesses und außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, gewährt und gleichzeitig werden die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geschützt.

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18. Juni 2015

Für eine menschliche Flüchtlingspolitik: Schutz gewähren – Menschenwürde garantieren – Integration erleichtern

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag unterstreicht seine Bereitschaft, Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, zu helfen. Dies gilt gerade in Zeiten, in denen eine hohe Zahl kriegerischer Konflikte und instabiler Staaten die Ursache dafür sind, dass weltweit über 50 Mio. Menschen auf der Flucht vor Gewalt und Verfolgung sind und sich gezwungen sehen, ihre Heimat zu verlassen, um Leben und Gesundheit von sich und ihren Familien zu schützen.

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17. Juni 2015

Kein schmutziger Strom – Bayern unterstützt Kohleabgabe

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene und insbesondere im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium konzipierte Kohleabgabe eingeführt wird und somit eine Regelung getroffen wird, mit der bis zum Jahr 2020 verlässlich eine Reduzierung der CO2-Emissonen aus den deutschen Kohlekraftwerken um 22 Mio. Tonnen erreicht wird. Neue Subventionen für die Braunkohle sind unbedingt zu verhindern.

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9. Juni 2015

Konsequenzen aus dem „Eier-Salmonellen-Skandal“

Die Staatsregierung wird aufgefordert, effektive Kontrollen von Tierhaltungsanlagen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durchzusetzen.
Insbesondere:
– eine Intensivierung der Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden vor allem bei Großbetrieben,
– eine deutliche Aufstockung des Personals an den Lebensmittelüberwachungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte),
– eine Evaluierung der Zuständigkeiten der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit des LGL,
– die Sicherstellung, dass Kontrollen tatsächlich ohne Anmeldung stattfinden,
– die Kommunikation, insbesondere das „Alarmsystem“ unter den beteiligten Behörden zu überprüfen und ggf. die Vernetzung zu verbessern;

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6. Mai 2015

Ökologisches Landesentwicklungsprogramm für Bayern auf den Weg bringen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein neues Landesentwicklungsprogramm für Bayern auf den Weg zu bringen. Oberstes Ziel muss dabei die Einbettung klimafreundlicher Konzepte in allen Teilbereichen und eine ernste Berücksichtigung des demografischen Wandels sein.

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21. April 2015

Bessere Finanzierung der Kindertagesstätten umsetzen – Basiswert sofort erhöhen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sofort die durch die Aussetzung des „Qualitätsbonus plus“ frei werdenden Mittel in eine Erhöhung des gesetzlichen Basiswerts zur Förderung der Kindertagestätten zu investieren.
Für eine flächendeckende und dauerhafte Qualitätsverbesserung brauchen die bayerischen Kindertagesstätten eine verlässliche und gesetzlich abgesicherte Finanzierung.

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