1. Oktober 2019

Verwendung des Jahresüberschusses der bayerischen Sparkassen 2017

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 07.08.2019, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Gerhard Eck, vom 01.10.2019 (kursiv dargestellt)

Hiermit frage ich die Bayerische Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen 2017 jeweils Gewinne für gemeinnützige Zwecke an ihre Träger ausgeschüttet?
b) Wie hoch war 2017 jeweils die gesamte Ausschüttung der einzelnen Sparkassen an ihre Träger?
Antwort: Aus dem Ergebnis des Jahres 2017 haben die bayerischen Sparkassen nach den Erhebungen des Sparkassenverbands Bayern die in Anlage 1 aufgeführten Ausschüttungen vorgenommen.
(Anmerkung: Die Anlage finden Sie in der am Ende des Beitrags verlinkten pdf-Datei.)

2. a)
Welche bayerischen Sparkassen erhielten 2017 Eigenkapitalhilfen durch ihre Träger?
Antwort: Im Jahr 2017 erhielt keine bayerische Sparkasse Eigenkapitalhilfen durch ihre Träger.

2. b) Gegebenenfalls in jeweils welcher Höhe?
Antwort: Entfällt.

2. c) Wie hoch sind die Eigenkapitalquoten der einzelnen bayerischen Sparkassen gemessen am harten Eigenkapital der einzelnen Sparkassen zum Stichtag 31.12.2017?
3.: Wie hoch waren das Kernkapital, das Ergänzungskapital, das Eigenkapital, die risikogewichteten Aktiva, die harte Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote bei jeder bayerischen Sparkasse zum 31.12.2017?
Antwort: Die Fragen 2. c) und 3. werden zusammen beantwortet.
Die einzelnen Zahlen können der Anlage 2 entnommen werden. Sie werden im sog. Offenlegungsbericht der jeweiligen Sparkasse veröffentlicht.
(Anmerkung: Die Anlage finden Sie in der am Ende des Beitrags verlinkten pdf-Datei.)

4. a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen in 2017 Sponsoring betrieben?
b) In welcher Gesamthöhe haben die bayerischen Sparkassen in 2017 Sponsoring betrieben?
c) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z.B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)
Antwort: Die Fragen 4. a) bis 4. c) werden gemeinsam beantwortet. Sponsoringmaßnahmen sind nach den allgemeinen bundesrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften nicht isoliert auszuweisen und zu publizieren. Die Zahlen zu den Sponsoringmaßnahmen der einzelnen Sparkassen sind daher nicht öffentlich und der Staatsregierung nicht bekannt. Der Sparkassenverband Bayern hat aus seinen statistischen Auswertungen die Gesamthöhe der Sponsoringmaßnahmen der bayerischen Sparkassen in 2017 unterteilt nach Verwendungskategorien ermittelt. Die Aufstellung ist Anlage 3 zu entnehmen.
(Anmerkung: Die Anlage finden Sie in der am Ende des Beitrags verlinkten pdf-Datei.)

5. a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen in 2017 gemeinnützige Spenden geleistet?
b) In welcher Gesamthöhe haben die bayerischen Sparkassen in 2017 gemeinnützige Spenden geleistet?
c) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z.B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)
Antwort: Die Fragen 5. a) bis 5. c) werden gemeinsam beantwortet. Zu der Höhe der (gemeinnützigen) Spenden der einzelnen Sparkassen gilt das in der Antwort zu Frage 4. Ausgeführte entsprechend. Der Sparkassenverband Bayern hat die Gesamthöhe der Spenden der bayerischen Sparkassen in 2017 einschließlich der Zuführung an Stiftungen ermittelt. Die Gesamthöhe sowie die Aufschlüsselung in Verwendungskategorien ist der Anlage 3 zu entnehmen.
(Anmerkung: Die Anlage finden Sie in der am Ende des Beitrags verlinkten pdf-Datei.)

6. a) Welche bayerischen Sparkassen betrieben 2017 Stiftungen?
b) Um welche Stiftungen handelte es sich?
c) Welchen Stiftungszweck verfolgen diese Stiftungen jeweils?
7. a) Wie hoch waren die Gesamterträge der von den bayerischen Sparkassen betriebenen Stiftungen im Jahr 2017?
b) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z.B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)
Antwort: Die Fragen 6. a) bis 7. b) werden gemeinsam beantwortet.
Die Stiftungen der Sparkassen sind rechtlich selbständige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Das Vermögen der Stiftungen der Sparkassen ist nicht mehr Teil des Sparkassenvermögens, sondern rechtlich selbständig gewordenes Vermögen in der Rechtsform der Stiftung. Die unabhängigen Organe der Stiftungen entscheiden jeweils in eigener Verantwortung über die Empfänger der Stiftungsmittel und die Höhe der Zuwendungen. Die Entscheidung über die Zuwendungen sowie die Verwaltung der Stiftungen insgesamt liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Staatsregierung. Die Daten für das Jahr 2017 beruhen auf freiwilligen Meldungen der Sparkassen an den Sparkassenverband Bayern und sind in Anlage 4 beigefügt.
(Anmerkung: Die Anlage finden Sie in der am Ende des Beitrags verlinkten pdf-Datei.)

8. a) Existieren aktuell bei bayerischen Sparkassen sogenannte persönliche Verfügungsfonds, aus denen Verwaltungsratsvorsitzende oder andere VertreterInnen der Gesellschafter ohne Mitwirkung des gesamten Verwaltungsrates eigenverantwortlich Geld für soziale und kulturelle Zwecke bereitstellen können?
Antwort: Nein.

8. b) Falls ja, um welche Sparkassen handelt es sich hierbei?
Antwort: Entfällt.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.