Prämiensparverträge der bayerischen Sparkassen
Von den 1990er Jahren bis Anfang der 2000er Jahre haben viele – auch bayerische – Sparkassen mit ihren Kundinnen und Kunden Prämiensparpläne mit variablem Zinssatz abgeschlossen. Dabei handelt es sich um langfristige Sparverträge mit variabler Verzinsung, gleichbleibender Sparleistung und jährlich steigenden Bonuszahlungen. In vielen dieser Verträge sind Vereinbarungen enthalten (Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die nach Urteilen des Bundesgerichtshofs rechtswidrig sind.