Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Seehofer-Pläne torpedieren die Energiewende

Die populistischen und realitätsfernen Wünsche der CSU nach einer deutlichen Erhöhung der Abstandsflächen beim Bau neuer Windkraftanlagen brächten den Ausbau der Windenergie in Deutschland zum erliegen. Damit spricht Seehofer zwar von der Energiewende, dreht ihr jedoch hinterrücks den Saft ab.

Wir Grüne setzen uns weiterhin mit Worten und Taten für die Energiewende ein. Denn mit einer sauberen und unabhängigen Energieversorgung kann sich Bayern dauerhaft von Atomrisiken und dem Schmutz aus Kohlekraft befreien und auch wirtschaftlich profitieren. 100 % Erneuerbare Energien bedeuten 100 % Investition in unsere Heimat und in die Zukunft unserer Kinder.
In diesem Energiesystem bilden Sonne und Wind das Rückgrat. Wir wollen aber auch den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung spürbar vergrößern. Bis 2020 halten wir 1.000 bis 1.500 neue Anlagen für realistisch, wenn jetzt die richtigen Weichen gestellt werden.
Deshalb setzen wir uns für einen breiten Dialog vor Ort ein, damit dort im Zusammenspiel mit den Bürgerinnen und Bürgern die besten Lösungen bei der Standortsuche gefunden werden. Dazu wollen wir erstens das richtige Handwerkszeug liefern (Windatlas, Planungsgrundlagen etc.) und zweitens die Kommunen und Regionalen Planungsverbände mit mehr Mitteln ausstatten.

In Bayern befinden sich trotz unserem Status als Flächenbundesland gerade einmal 559 der 23.030 in Deutschland in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen. Die bayerischen Windräder erzeugen damit gerade einmal 811 GWh, was immerhin schon einmal der Versorgung von 230.000 Haushalten entspricht. Bundesweit kommt die Windkraft jedoch auf 46.000 GWh, was einem Anteil von 7,4 % an der Bruttostromerzeugung entspricht. In Bayern ist es gerade einmal 1 %.
Diese und weitere Daten zur Windenergie in Bayern finden Sie hier.

Warum ist der Anteil der Windenergie in Bayern so niedrig? Weil landespolitisch einiges schief läuft: Obwohl das zentrale Förderinstrument, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, ein Bundesgesetz ist, gibt es zahlreiche Handlungsfelder, die in die Zuständigkeit der Länder fallen. Allen voran der Bereich der Planung und Raumordnung. Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass alle beteiligten Akteure, hier vor allem die Kommunen und Regionalen Planungsverbände, auf fundierte Planungsgrundlagen zurückgreifen können.
Die wesentlichen Planungsinstrumente sind: Der Bayerische Windatlas, der Windkrafterlass sowie die Gebietskulisse Windkraft im Bayerischen Energieatlas. Diese oder ähnliche Instrumente haben sich in fast allen Bundesländern etabliert. Das Fundament bildet der Windatlas. Er gibt die Windhöffigkeit an. Mit seiner Hilfe kann man erfahren, wo in Bayern der Wind wie stark weht. Der Windkrafterlass ist eine Hilfestellung für Kommunen und umfasst alle rechtlichen Bereiche, die bei der Wahl nach Standorten zu berücksichtigen sind. Die Palette reicht von Raumordnung und Bauleitplanung über immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bis hin zu Naturschutz. Er enthält empfohlene Mindestabstände, eine Matrix zu Ersatzzahlungen und eine Liste kollisionsgefährdeter Vogel- und Fledermausarten. Veranschaulicht werden diese Bestimmungen in der Gebietskulisse Windkraft. Es handelt sich dabei um eine Karte Bayerns, in der alle nach dem Windatlas windhöffigen Flächen markiert sind, die aufgrund von Naturschutz, Wetterradar, Erdbebenmesssystemen, Flugbetrieb (zivil und militärisch) u.ä. nicht für die Nutzung der Windenergie geeignet sind. Übrig bleiben grün markierte Flächen, die besonders geeignet sind bzw. gelbe Flächen, die einzeln geprüft werden müssten.
Aber: Alle drei Planungsgrundlagen enthalten in Bayern zahlreiche Mängel und können für eine fundierte Planung nicht genutzt werden. Die Daten im Windatlas wurden im sog. 2D-Verfahren errechnet und bilden die realen Windgeschwindigkeiten nicht ab. Die Folge: Die weiteren Planungsgrundlagen, die sich allesamt auf den Windatlas stützen, betrachten Flächen, auf denen möglicherweise der Wind gar nicht weht. Andererseits werden Flächen, die sich bestens eignen würden, von vornherein ausgeschlossen, weil dort angeblich kein Wind weht.
Das größte Manko des Windkrafterlasses ist die Regelung der Ersatzzahlungen. Für jede Anlage muss der Betreiber eine Ausgleichszahlung für den entstandenen Natureingriff leisten. Die Höhe dieser Zahlung ist einerseits abhängig von der Gesamthöhe der Anlage und andererseits von der sog. Landschaftsbildbewertung. Diese Bewertung enthält 4 Wertstufen (Wertstufe 1=geringe Bedeutung für das Landschaftsbild=niedrige Ersatzzahlung; Wertstufe 4=sehr hohe Bedeutung für das Landschaftsbild=hohe Ersatzzahlung). Die konkrete Einstufung erfolgt durch das Landratsamt und wird in Bayern äußerst unterschiedlich gehandhabt. Ohne feste Vorgaben kann die Wahl einer Wertstufe als Verhinderungsinstrument genutzt werden.
Wenn also sowohl Windatlas als auch Windkrafterlass nicht sauber ausgearbeitet sind, ist die Gebietskulisse ebenfalls nicht zu gebrauchen. Zudem ist die Gebietskulisse in sich widersprüchlich. Beispielsweise werden Flächen grün markiert, obwohl sie sich in militärischen Sperrgebieten (rot schraffiert) oder nahe Erdbebenmessstationen (schwarz schraffiert) befinden.
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Die Bayerische Staatsregierung hat sowohl einen neuen Windatlas als auch eine bayernweite Analyse hinsichtlich der Landschaftsbildbewertung bereits mehrmals angekündigt. Im November 2011 wurde ein neuer 3D-Windatlas zum ersten Mal angekündigt. Anderthalb Jahre später liegt er immer noch nicht vor. Zum Vergleich: in Baden-Württemberg hat es von der Idee bis zur Veröffentlichung gerade einmal ein halbes Jahr gedauert!
Aber selbst wenn fundierte Planungsgrundlagen endlich vorliegen würden, ist es fraglich, ob die Kommunen und Planungsverbände eine ebenso fundierte Planung auf den Weg bringen können. Sie sind schlicht zu schlecht ausgestattet. In den Planungsverbänden gibt es zu wenig Personal, wohingegen in vielen Kommunen das nötige Fachwissen fehlt.

Zuletzt hat Seehofer für Aufsehen gesorgt, als er in engem Schulterschluss mit Windkraftgegnern aus Unterfranken einen Mindestabstand von etwa zwei Kilomater forderte. Mit der von ihm geforderten 10H-Regelung (Abstand zur Wohnbebauung=10-fache Anlagenhöhe) würde der Ausbau der Windenergie in Bayern zum Erliegen kommen. Zusammen mit Sachsen hat die Bayerische Staatsregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet, die voraussichtlich Anfang September im dortigen Umweltausschuss behandelt wird. Auch wenn die Aussicht auf Erfolg eher gering ist, hat Seehofer allein durch die Ankündigung massiv für Unruhe gesorgt. (Kleine Nebenbemerkung: Gleichzeitig arbeitet die Staatsregierung an einer Leistungserhöhung des Atomkraftwerks Gundremmingen, das im übrigen nicht einmal einen Kilometer von der nächsten Wohnbebauung entfernt ist.)
Eine kurze Chronologie der jüngsten Kehrtwende der Staatsregierung:

Juni 2013:
Seehofer trifft sich mit Windkraftgegnern aus Unterfranken und sympathisiert laut Medienberichten mit deren Forderung nach einer 10H-Regelung (Abstand Windrad zur nächsten Wohnbebauung=10fache Anlagenhöhe; nachdem in Bayern mittlerweile 200m hohe Anlagen der Standard sind, entspräche dies einem Abstand von 2km).
Einem Gutachten des Bundesverbands Windenergie – Landesverband Bayern zufolge wären mit einer solchen Regelung rein rechnerisch nur noch 0,05% Prozent der Landesfläche für Windkraft nutzbar.
Unser Dringlichkeitsantrag mit der Forderung, am Bayerischen Energiekonzept der Staatsregierung festzuhalten (sprich 1.000 Windräder bis 2021), wird ironischerweise von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

Juli 2013:
Bayern und Sachsen starten eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, das BauGB so zu ändern, dass die Länder eigene Abstandsflächen vorschreiben dürfen. Eine Aussicht auf Erfolg ist aufgrund der Mehrheitsverhältnisse und nach Rückfragen in rot-grün regierten Ländern nicht gegeben.
Seehofer gibt sich darüber hinaus öffentlich überzeugt, dass etwa auf ehemaligen Militärflächen genügend freie Flächen für Windräder zur Verfügung stehen. Wir haben nachgefragt. Die Antwort auf meine Anfrage zum Plenum am 18.07.2013: Mit der von Seehofer angestrebten 10H-Regelung wären auch diese Flächen unbrauchbar.

August 2013:
Im Kabinettsbericht vom 21.08.13 bekräftigen Hermann und Huber ihre Forderung nach größeren Abstandsflächen. Und obwohl die 10H-Regelung offensichtlich nicht durch den Bundesrat kommen wird, wurden die Landratsämter aufgefordert, Neugenehmigungen bis zur Gesetzesänderung zurückzustellen. In einem Schreiben an die Genehmigungsbehörden werden zwar rechtlich fragwürdige Anweisungen vermieden, dennoch werden sich unsichere oder windkraftkritische SachbearbeiterInnen oder Landräte ermuntert fühlen, Genehmigungen langsam anzugehen. Vor allem, weil die Ministerien wider besseren Wissens suggerieren, dass die bayrisch-sächsische Bundesratsinitiative erfolgreich seien wird.
Politisch brisant ist die Tatsache, dass das Umweltministerium im Mai in einem Schreiben an die Windkraftgegner (Seite 8) noch selbst festgestellt hat, dass die Windkraft in Bayern mit der 10H-Regelung „zum Erliegen“ kommt.

Was wir fordern

Wir fordern immer wieder, die Veröffentlichung eines neuen Windatlasses zu beschleunigen. Denn ohne ihn bleibt den Kommunen und Planungsverbänden nichts anderes übrig, als ins Blaue hinein zu planen. Vor Ort entstehen so hitzige Debatten über mögliche Standorte, die möglicherweise gar nicht geeignet sind. Andererseits werden Standorte, die vielleicht konfliktfreier wären, nicht näher betrachtet. Noch schlimmer ist allerdings die Tatsache, dass jegliche Planung, die in den vergangenen zwei Jahren vorgenommen wurde, verworfen werden kann, wenn ein neuer Atlas erscheint. Das bedeutet eine Verschwendung Tausender kostbarer Arbeitsstunden in den Kommunen und Planungsverbänden, aber auch von vielen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern, einzig, weil die Staatsregierung die Veröffentlichung eines korrekten und aktualisierten Windatlasses hinauszögert.
Mit einem modernen Windatlas und einem vollständig ausgearbeiteten Windkrafterlass kann eine Gebietskulisse entworfen werden, die als echte Planungshilfe für Kommunen dienen kann.
Außerdem fordern wir eine bessere Ausstattung der Regionalen Planungsverbände. Sie sind dafür verantwortlich, Vorrangflächen für die Windkraftnutzung auszuweisen und liefern somit die Grundlage für alle Genehmigungsbehörden. Entsprechend der Bedeutung der Regionalpläne müssen mehr Mittel für ihre Erstellung bereitgestellt werden. Zusätzlich müssen die Planungsverbände transparenter arbeiten und die Wünsche der Kommunen nach Vorrangflächen stärker berücksichtigen. Der Planungsverband Donau-Iller kann hier als Vorbild dienen.
Solange die Planungsverbände keine Pläne veröffentlichen, haben Kommunen die Möglichkeit, Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auszuweisen und so den Ausbau der Windenergie zu steuern. Eine solche Flächennutzungsplanung ist in unseren Augen das ideale Instrument, zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die beste Lösung zu finden. Deshalb wollen wir Kommunen bei der Erstellung solcher Pläne gezielt finanziell unterstützen.
Seehofers Abstandsphantasien treten wir entschieden entgegen. Abgesehen davon, dass die Windkraft als tragende Säule in Bayern wegfallen würde, steh die CSU-Vorschläge auch im krassen Widerspruch zu unserer Vorstellung, die beste Lösung vor Ort und zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu finden.

Argumente gegen die von Windkraftgegner*innen vorgebrachten Thesen

1.  Windräder würden keinen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung, leisten, weil sie nur volatil einspeisen.
Antwort: Logischerweise produzieren Windräder nur dann Strom, wenn Wind weht und PV-Anlagen nur dann, wenn die Sonne scheint. Mit einem breiten Mix der verschiedenen Technologien und geregelten Biogasanlagen kann aber ein gewisser Ausgleich hergestellt werden. Bevor Speichertechnologien richtig ausgereift und marktfähig sind, benötigen wir Regelenergie aus modernen Gaskraftwerken, die flexibel auf das schwankende Angebot von Sonne und Wind reagieren können. Dafür muss aber einerseits ein neues Strommarktmodell entwickelt werden und andererseits müssen unflexible alte Kraftwerke wie Atom- und Kohlekraftwerke abgeschaltet werden. Denn eben dieser Strom aus veralteten Technologien verstopft zunehmend unsere Netze, was immer öfter zu negativen Strompreisen führt. Das bedeutet, dass wir Abnehmern dafür bezahlen müssen, dass sie unseren überflüssigen Schmutz-Strom aus Atomkraft und Kohle aus unseren Netzen nehmen. Diese Situation behindert logischerweise wiederum den Bau und Betrieb effizienter Gaskraftwerke, da mit ihnen momentan kaum Geld zu verdienen ist.

2.  Windräder seien gefährlich für Mensch und Natur
Antwort: Zu den Gesundheitsgefahren, die angeblich von Windkraftanlagen ausgehen, gehören nach Meinung der Windkraftgegner*innen vor allem Eiswurf, Disko-Effekt, Schattenschlag, Lärm und Infraschall. Zum Eiswurf ist zu sagen, dass die Rotoren moderner Anlagen mittlerweile mit Heizungen ausgestattet sind, die diesen Effekt verhindern. Neue Lacke reflektieren zudem das Sonnenlicht nur noch schwach, wodurch der sogenannte „Disko-Effekt“, also stark störende Lichtverschmutzung vermieden wird. Schon bei der Planung wird genau überprüft, ob Wohngebäude von Schlagschatten betroffen sind. Eine Abschaltautomatik garantiert, dass die rechtlich zulässige Stundenzahl der Verschattung (höchstens 30 Minuten am Tag und insgesamt nicht mehr als 30 Stunden im Jahr) nicht überschritten wird. Moderne Anlagen laufen zudem langsamer und sind nicht lauter als alte Anlagen. Die TA Lärm gibt genaue Vorgaben, die bei jeder Planung grundlegend sind. In der Realität übertönt Verkehrslärm oder das Rascheln der Bäume das Windrad oftmals. Bisher gibt es keine wissenschaftliche Studie, die eine gesundheitsgefährdende Emission von Infraschall durch Windräder bestätigt. Kürzlich erschien aber eine interessante Studie, in der ein sogenannter Nocebo-Effekt nachgewiesen wurde. Das bedeutet, das Betroffene über gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall klagen, obwohl sie ihnen gar nicht ausgesetzt sind. Zentrales Argument gegen Windkraft ist oftmals die Bedrohung für Vögel und Fledermäuse. In unseren Augen sollten Anlagen natürlich nicht da gebaut werden, wo bedrohte Tierarten gefährdet wären. Dafür muss eine ordentliche Prüfung vor Baubeginn erfolgen. Kollisionen sind aber ehrlicher Weise nicht vollständig zu vermeiden. Vergleicht man allerdings Schätzungen über die unnatürlichen Todesursachen von Vögeln, liegen Windkraftanlagen weit abgeschlagen hinter Verkehr und Gebäuden.

3. Windräder würden die Landschaft verschandeln und Dörfer umzingeln
Über die Art der Veränderung des Landschaftsbildes lässt sich natürlich streiten.  Dies liegt natürlich im subjektiven Empfinden jedes Einzelnen. Ökologisch sensible und unberührte Landschaften sollten aber natürlich außen vor bleiben. An vielen anderen Standorten muss man sich aber ehrlicherweise die Frage stellen, inwieweit das Landschaftsbild nicht schon massiv durch den Menschen geprägt ist. Außerdem ist zu bemerken, dass Windkraftanlagen nicht für die Ewigkeit gebaut, sondern nach etwa 20 Jahren rückgebaut werden. Ob an den heute gewählten Standorten dann erneut Windräder in gleicher Höhe gebaut werden oder dann andere, bis dahin möglicherweise effizientere Energieerzeugungsformen zur Verfügung stehen, lässt sich heute noch nicht vorhersagen.
Außerdem liefern Windenergieanlagen einen entscheidenden Beitrag zur CO2-Reduktion, dienen also langfristig dem Erhalt unserer Landschaft und dem Schutz des Klimas.
Eine „Verspargelung“ und die Umzingelung ganzer Ortschaften lässt sich durch gute Planung vor Ort vermeiden. Beachten sie hierbei bitte die vorherigen Ausführungen zum Flächennutzungsplan in der Kommune.

4. Am Bau von Windrädern würden nur die Investoren verdienen, während die Stromkund*innen dafür aufkommen müssten
Das ist prinzipiell richtig. Aber wie sah denn die Vergangenheit aus? Die großen vier Energiekonzerne mach(t)en Milliardengewinne und Unsummen flossen und fließen noch heute ins Ausland für den Bezug von fossilen Brennstoffen. Windkraftanlagen stärken dagegen den regionalen Wirtschaftskreislauf. Das Geld bleibt in der Region. Wir werten es positiv, dass zunehmend engagierte Bürger*innen und dynamische Stadtwerke in die Stromerzeugung einsteigen. Das tun sie natürlich auch deshalb, weil sie daran verdienen wollen. Überzogene Renditen gilt es jedoch zu begrenzen.

Ich hoffe Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über das zur Zeit heißdiskutierte Thema gegeben zu haben. Zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden, falls noch Fragen offen sind.

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