22. Oktober 2009

SPD: Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten

Datum

 22.10.2009

Titel

Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung inländlichen Gebieten

Zeit/Ort

31. Plenum am Donnerstag, dem 22. Oktober 2009, 09.00 Uhr, in München

Exakter Titel

Antrag der Abgeordneten Annette Karl, Dr. Paul Wengert, Bernhard Roos u. a. (SPD) Eckpunkte für eine Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) vom 23. Juni 2008 (Drs. 16/1320)

Ludwig Hartmann (GRÜNE): Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für uns ist klar, dass wir im Plenum den Antrag ebenso unterstützen wie bereits im Ausschuss. Ich möchte nicht auf alle Punkte eingehen, aber einen Punkt deutlich hervorheben, der mehrfach diskutiert worden ist. Für uns alle ist klar, dass eine hohe Datenübertragungsrate im ländlichen Raum notwendig ist. Das ist unumstritten. Der entscheidende Punkt im Antrag der Kollegen von der SPD ist für mich der Punkt Nummer fünf, der aussagt, dass wir den Kommunen die Entscheidung über die technischen Möglichkeiten überlassen sollen. Ich will mich nicht damit zufrieden geben, dass wir sagen, es geht nicht, weil uns Brüssel das so vorgibt. Wir können nämlich in den Ausschreibungen viel deutlicher eine Höchstdatenrate festlegen, die man mit der Funktechnik überhaupt nicht erreicht. Das ist eine Möglichkeit.

Wir haben gehört, dass unsere Bundeskanzlerin bereits angekündigt hat, bis 2014 den Datentransfer von 50 Megabit pro Sekunde zu ermöglichen. Sie, Herr Minister Zeil, haben in der Ministerbefragung am 18. Juni 2009 von 28,8 Megabit pro Sekunde gesprochen. Das ist über UMTS erreichbar, das ist richtig. Man muss aber dazu sagen, diese hohe Datenrate ist nur relativ kurz verfügbar, sie ist nicht durchgehend verfügbar. Es bringt wenig, den Regionen etwas für ihre Unternehmen anzubieten, was zwar kurzzeitig einen Spitzenwert erreicht, aber später wieder abfällt. Das kann es nicht sein.

Ziel muss es sein, flächendeckend eine hohe Datenübertragungsrate zu ermöglichen. Für uns ist deshalb klar, dass man den Kommunen die Möglichkeit geben sollte, eine hohe Datenübertragungsrate festzuschreiben, um damit den neuesten technischen Standard zu erhalten. Etwas anderes macht wenig Sinn.

Wir kennen alle die Entwicklung des Internets in den letzten fünf Jahren. Wir wissen, wie sich das verändert hat und wofür das Internet benutzt wird. Wenn wir jetzt etwas verwenden, was gerade so geht, dann diskutieren wir in den nächsten Jahren immer wieder das gleiche Thema. Ich würde sagen, man geht einen Schritt voran. Der Gedanke, dass wir einen Masterplan für ganz Bayern brauchen, ist sicher richtig.

Den Kollegen möchte ich sagen, der Blick nach Österreich ist schön und gut. Ich habe nichts dagegen wenn wir ein paar Dinge aus Österreich kopieren. Ich finde aber, wir sollten da mutiger vorangehen und nicht gleich bei jeder Ausschreibung, die die Kommunen durchführen, darüber nachdenken, ob Brüssel das verbieten könnte. Man sollte erst schauen, wie es die Nachbarn machen, und anschließend den besten Weg finden.

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Hier geht es zu einem Videomitschnitt meines Redebeitrags.

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