11. Juli 2011

Modellregionen Elektromobilität Bayern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 26.5.2011 mit Antwort der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 30.06.2011 (kursiv dargestellt)

Im Oktober 2010 wurde das Projekt „E-Wald“ Modellregion Elektromobilität Bayerischer Wald durch Staatsminister Martin Zeil bzw. den Ministerrat offiziell gegründet. Weitere bayerische Modellregionen für Elektromobilität in Bayern sind Bad Neustadt a.d. Saale und Garmisch-Partenkirchen. Zusätzlich existieren die vom Bund geförderten Modellregionen in München und im Allgäu, die in die Modellprojekte des Freistaates mit einbezogen werden sollen.
Merkmal der Modellregionen sollte die Errichtung von Ladestationen für Elektroautos an Hotels, touristischen Sehenswürdigkeiten und öffentlichen Einrichtungen sein.
Beim Projekt „E-Wald“ sollten die Bedingungen für Elektrofahrzeuge von Bussen bis hin zu kleinen Fahrzeugen in einem eher ländlichen Raum getestet werden.
Erste Berechnungen dotierten die Kosten für das „E-Wald-Projekt bis zu 46 Millionen Euro, rund 20 Millionen sollen vom Land Bayern über Fördermittel geleistet werden (Quelle, eMobility-Bayern, 2011).
Bis Anfang Mai 2011 will das Wirtschaftministerium einen Projektträger beauftragen, der die drei bayerischen Modellprojekte im Bayerischen Wald, Bad Neustadt a.d. Saale und Garmisch-Partenkirchen bei der Weiterentwicklung der Projektideen und der optimalen Förderung unterstützen soll.

Die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung:
Der Ministerrat hat am 7. Juli, 27. Juli und 12. Oktober 2010 Grundsatzbe-
schlüsse zu den bayerischen Modellstädten Bad Neustadt a.d. Saale und
Garmisch-Partenkirchen sowie zur Modellregion E-Wald gefasst. Grundlage
der Beschlüsse war, dass die bis dahin vorgelegten Konzepte im Hinblick
auf die Einhaltung der förder- und beihilferechtlichen Voraussetzungen wei-
ter überarbeitet und konkretisiert werden müssen. Haushaltsmittel zur Fi-
nanzierung von Projekten in den Modellstädten sowie der Modellregion
stehen erst seit Verabschiedung des Doppelhaushalts 2011/2012 durch den
Bayerischen Landtag zur Verfügung.

1. a) Welches Zwischenfazit zieht die Staatsregierung nach über einem halben Jahr nach Projektbeginn Elektromobilität für die Modellregionen Garmisch-Partenkirchen, Bayerischer Wald und Bad Neustadt a.d. Saale?
b) Welche konkreten Ziele des Projekts wurden bereits umgesetzt?
c) Welche Teile des Projekts sind noch nicht realisiert worden?
Zu Frage 1:
Die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Finanzierung konkreter Projekte liegt erst seit April 2011 vor (Beschluss des Bayerischen Landtags über den DHH 2011/2012). Die Konzepte der Modellstädte bzw. der Modellregion können erst jetzt in konkrete Förderanträge überführt werden. Ein Zwischenfazit ist deshalb derzeit noch nicht möglich
.

2. a) Wie viele Elektroautos/Busse fahren jeweils in den Modellregionen bislang?
b) Wie viele weitere sollen dazu kommen?
c) Um welche Art von Fahrzeugen handelt es sich hierbei (jeweils Aufteilung Mietwagen, Firmenwagen, Privatwagen, Fahrzeuge der Kommunen etc)?
Zu Frage 2:
Konkrete Aussagen sind mangels bewilligter Förderanträge derzeit (Stand 16.6.2011) nicht möglich.

3. Unterscheiden sich die Modellregionen in Bayern hinsichtlich der Ziele und der Realisierung des Projekts E-Mobilität und wenn ja, wie?
Zu Frage 3:
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat die für die jeweiligen Konzepte Verantwortlichen in mehreren Gesprächen darauf hingewiesen, dass jede Region in ihrem Konzept „Alleinstellungsmerkmale“ herausarbeiten muss, um Doppelungen zu vermeiden.
Diese Vorgabe wurde vor Ort grundsätzlich positiv aufgenommen. Die Umsetzung bleibt nun den konkreten Förderanträgen vorbehalten.

4. a) Welche Firmen sind an dem Projekt Modellregion beteiligt (bitte nach  Regionen getrennt aufschlüsseln)?
b) In welcher Funktion sind diese Firmen tätig (Berater, Sponsoren, etc) (bitte nach Firmen getrennt aufschlüsseln)?
5. a) Welche Höhe der bereit gestellten Finanzmittel wurden bereits in das Projekt investiert (bitte getrennt nach den drei Modellregionen aufschlüsseln)?
b) Für welche Projektkomponenten wurden die Beträge jeweils entrichtet (Einzelkosten der Projektumsetzung)?
Zu den Fragen 4 und 5:
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 

6. a) Welcher Projektträger ist vom Wirtschaftsministerium im Mai 2011 für die Weiterentwicklung der Projektideen in den Regionen vorgesehen?
b) Welche konkreten Aufgaben soll dieser Projektträger in beratender Funktion erfüllen?
Zu Frage 6:
Den Zuschlag hat der Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH, erhalten.
Die Einschaltung eines Projektträgers ist im Rahmen der Förderung von Technologievorhaben üblich und wird auch vom Bund im Rahmen der Förderung der Elektromobilitätsprojekte erfolgreich praktiziert. Gemeinsam mit dem Projektträger wird das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nun die Fördergrundlagen erarbeiten. Richtschnur wird dabei insbesondere die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU sein. Ziel ist, flexible, den haushalts-, zuwendungs- und EU- rechtlichen Anforderungen Rechnung tragende Fördermöglichkeiten zuentwickeln. Der Projektträger wird im Anschluss die Antragsberatung/-prüfung sowie Förderabwicklung übernehmen.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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