6. Juli 2016

Luftreinhaltung in bayerischen Städten

Unser Dringlichkeitsantrag vom 06.07.2016

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. den für die Landeshauptstadt München geltenden Luftreinhalteplan so ändern zu lassen, dass dieser die erforderlichen wirksamen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2- Grenzwertes enthält;
2. alle weiteren Luftreinhaltepläne zu überprüfen und gegebenenfalls ebenfalls entsprechend zu ändern;
3. die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um bei Grenzwertüberschreitungen entsprechende Maßnahmen problemlos zu ermöglichen.

Begründung:

In vielen Städten Bayerns werden die EU-Emissionsvorschriften bezüglich NO2 nicht eingehalten. Hauptverursacher der NO2-Immissionsgrenzwertüberschreitungen ist der Straßenverkehr, im Wesentlichen die Dieselfahrzeuge. Die in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen zur Immissionsbegrenzung sind oft nicht ausreichend.
Das Verwaltungsgericht München hat den Freistaat Bayern am 29. Juni 2016 dazu verurteilt, wirksamere Maßnahmen als bislang zur schnellstmöglichen Einhaltung des gesetzlichen Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid in der Stadt München zu ergreifen. Die NO2-Belastung liegt an den Messstellen Landshuter Allee und Stachus im Jahresmittel erheblich über dem gesetzlich festgelegten Grenzwert. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Freistaats Bayern, in den Luftreinhalteplan für München geeignete Maßnahmen aufzunehmen, um den Grenzwert für NO2 schnellstmöglich einzuhalten. Bisher enthält der Luftreinhalteplan nur unwirksame Maßnahmen. Dabei gäbe es wirksame Maßnahmen wie Fahrbeschränkungen. Das Gericht bestätigte damit im Wesentlichen sein Urteil aus dem Jahr 2012 und attestiert der Staatsregierung Untätigkeit. Schon damals wurde der Freistaat Bayern verurteilt, einschneidendere Maßnahmen als bislang zur Luftreinhaltung zu ergreifen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 07.07.2016 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.