4. Februar 2016

Integration in Bayern ermöglichen, nicht verhindern!

Grüne Agenda für die Gespräche zum Bayerischen Integrationsgesetz am 05.02.2016 in der Staatskanzlei

Eine steigende Zahl von Migrantinnen und Migranten kommt nach Bayern. Manche sind auf der Suche nach Arbeit, viele fliehen vor Verfolgung, Bürgerkrieg und Gewalt. Ein Teil dieser Menschen wird lange Zeit oder auch für immer in Bayern bleiben. Ein Gesetz als rechtliche Grundlage ihrer Integration ist deshalb längst überfällig. Nach Ansicht von uns Grünen soll ein solches Gesetz dazu beitragen, die Hürden der Integration abzubauen. Dies gilt sowohl für praktische Fragen wie Spracherwerb, Bildung und Ausbildung, Arbeitsmarkt, Schaffung von Wohnraum, für organisatorische und institutionelle Fragen, aber auch im Hinblick auf Normen und Werte des Zusammenlebens. Für uns Grüne ist klar, dass die in Grundgesetz und Bayerischer Verfassung niedergelegten Werte und Normen das Fundament und den Rahmen unseres Zusammenlebens darstellen, der für alle hier lebenden Menschen gilt. Das Grundgesetz definiert gleichermaßen verbindliche Regeln und auch die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund. Diese Rechtsordnung ist für uns auch der einzige legitime Maßstab für ein Integrationsgesetz. Die Botschaft dieses Gesetzes an die Migrantinnen und Migranten muss lauten: Ihr gehört dazu, wenn ihr eine Reihe von grundlegenden Regeln, die für uns alle gelten, befolgt. Unter dieser Maßgabe geht es uns darum, ein Gesetz zu schaffen, das Integration ermöglicht und befördert und nicht ein Gesetz, das Integration behindert. Integration gelingt dann, wenn es genügend Anknüpfungspunkte für die Migrantinnen und Migranten in unserer Gesellschaft gibt. Diese zu schaffen ist sowohl eine politische wie auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Ein Integrationsgesetz kann dafür einen wertvollen Beitrag liefern. Integration ist dann erfolgreich, wenn wir die einzelnen Menschen sehen und nicht mehr Mitglieder einer Gruppe von Menschen.

Wir fordern konkret:

1. Spracherwerb und Integrationskurse

Das Erlernen der deutschen Sprache ist für das Gelingen der Integration von zentraler Bedeutung, für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Zugang zum Arbeitsmarkt. Deshalb unterstützen wir Maßnahmen, die dem möglichst schnellen und gründlichen Spracherwerb von Migrantinnen und Migranten fördern. Konkret fordern wir, dass alle Migrantinnen und Migranten ein Recht auf Teilnahme an Sprachkursen erhalten und dass das Angebot dem Bedarf angepasst wird. Dieses Angebot soll explizit für alle nach Bayern Eingewanderten gelten, unabhängig von ihrem Rechtsstatus und ihrem Herkunftsland. Die Teilnahme an den Sprachkursen soll unmittelbar nach der Erstregistrierung beginnen. Analog soll mit den Integrationskursen verfahren werden, in denen die Grundsätze des Zusammenlebens, wie sie in Grundgesetz und Bayerischer Verfassung niedergelegt sind, vermittelt werden. Auch diese sind ein unabdingbares Angebot. Wir fordern ein Recht auf Teilnahme an Integrationskursen.

2. Bildung

Bildung ist ein Menschenrecht. Egal, warum jemand zu uns nach Bayern gekommen ist – wer da ist, hat einen Anspruch auf Bildung. Das gilt für Menschen, die hier aufgewachsen sind, genauso wie für Flüchtlinge und Asylsuchende. Zentrale Elemente für gute Bildung in der Einwanderungsgesellschaft sind eine durchgängige Sprachbildung und ein interkultureller Öffnungsprozess unserer Bildungseinrichtung – darüber hinaus eine vom Staat getragene Sicherung der Grundbildung für Erwachsene. Deshalb treten wir für eine Schulpflicht ein, die alle Migrantinnen und Migranten umfasst und auch für Flüchtlinge gilt, die sich länger als drei Monate bei uns aufhalten. Dieser Pflicht muss natürlich die entsprechende Kapazität an Räumen, Personal und Finanzmitteln gegenüber stehen. Dies gilt insbesondere auch für die Berufsschulen. Für erwachsene Flüchtlinge jenseits der Schulpflicht fordern wir eine Aufstockung der Kapazitäten in der Erwachsenenbildung, insbesondere die Volkshochschulen müssen hier deutlich besser unterstützt werden.

3. Integration in den Arbeitsmarkt

Unser Ziel ist es, Migrantinnen und Migranten dabei zu unterstützen, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien selbst zu sichern. Je besser und je schneller die Integration in den Arbeitsmarkt erfolgt, umso besser ist dies für den Integrationsprozess insgesamt. Derzeit hindern eine Reihe von bürokratischen Hürden die Migrantinnen und Migranten daran, eine Arbeit aufzunehmen. Entgegen ihrer geäußerten Absicht war es gerade die CSU-Regierung, die sich gegen den Abbau dieser Hürden ausgesprochen hat. Diese Haltung sollte sich im Sinne einer gelingenden Integration nun ändern. Wir fordern konkret die Aussetzung der sogenannten Vorrangprüfung, die weitgehende Abschaffung geltender Arbeitsverbote für Asylsuchende und die Förderung von beruflicher Bildung durch einen sicheren Aufenthaltsstatus für die Dauer der Berufsausbildung und anschließenden zwei Jahren Berufspraxis (sog. 3+2-Regel).

4. Einrichtung eines Integrationsministeriums – Schaffung kommunale Integrationszentren

Um Zuständigkeiten klar zu regeln und die Aufsplitterung über mehrere Ministerien hinweg zu beenden, fordern wird ein Migrations- und Integrationsministerium für Bayern, das auch für die Ausländer- und Asylpolitik zuständig ist. So können neue integrationspolitische Perspektiven und Rahmenbedingungen gesetzt werden und die Integration der Flüchtlinge von Anfang an einbezogen werden. Integration findet vor Ort in den Kommunen statt. Eine Reihe von Kommunen haben bereits Integrationskonzepte, andere arbeiten dran. Wir wollen die Kommunen in dieser Arbeit unterstützen und stärken. Den Aufbau kommunaler Integrationszentren wollen wir bezuschussen. In diesen Zentren entwickeln interdisziplinär und interkulturell zusammengesetzte Teams Programme, Projekte und Produkte im Bereich der interkulturellen Bildung und Erziehung und setzen sie gemeinsam mit den Akteuren vor Ort um. Neben der gezielten Förderung der Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen sollen die Kommunalen Integrationszentren allgemeine integrationspolitische Vernetzungs- und Koordinierungsaufgaben wahrnehmen, insbesondere in den Handlungsfeldern Bildung und Ausbildung, Arbeit, Wohnen oder bürgerschaftliches Engagement. Damit werden langfristig Strukturen geschaffen, die vor allem die Bildungschancen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund verbessern und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen gesellschaftlichen Bereichen stärken.

5. Integration braucht gesicherte Finanzierung

Wenn die Migrantinnen und Migranten zum Erwerb der Sprache und zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden sollen, dann kann der geltende Haushalt nicht die Grenze der Integration markieren. Deshalb müssen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Integration nach Kassenlage kann und wird nicht funktionieren. Die frühzeitige Integration ist auf mittlere und lange Sicht die kostengünstigere Variante. Die Verweigerung der Integration dagegen die teuerste.