3. Februar 2009

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Zuschüsse und sonstige Ausgaben zur Abdeckung der Risiken von Fehlbohrungen bei der Nutzung der Erdwärme (Kap. 07 05 Tit. 892 76)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:

In Kap. 07 05 werden in Tit. 892 76 „Zuschüsse und sonstige Ausgaben zur Abdeckung der Risiken von Fehlbohrungen bei der Nutzung der Erdwärme“ für 2009 und 2010 jeweils Mittel in Höhe von 8 Mio. Euro eingestellt.

Begründung:
Aufgrund der geologischen Verhältnisse ist die Nutzung der Geothermie in Bayern ein wichtiger Beitrag zur Ressourcen- und Umweltschonung. Erfolgreiche Projekte und zahlreiche Erkundungsbohrungen im Alpenvorland durch potenzielle Investoren sind erste Schritte zur nachhaltigen Nutzung dieses Potenzials. Die Abdeckung des Fündigkeitsrisikos kann für Investoren, insbesondere für Kommunen oft ein Hemmnis darstellen, da die Versicherungsprämien vergleichsweise hoch sind. Bei Investoren mit mehreren „claims“ und besserer finanzieller Ausstattung verteilt sich das Risiko. Bei kommunalen Gebietskörperschaften, die ausschließlich Interesse an der Versorgung des eigenen Gebiets haben, hängt die Nutzung der Geothermie oft vom Gelingen einer einzigen Bohrung ab. Die Mittel sollen daher vorrangig für kommunale Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt werden.

<<<< Unser Antrag wurde am 01.04.2009 im Plenum abgelehnt.