23. Januar 2014

GBW: Soziales Grundrecht auf Wohnung sichern – Rückkaufoption prüfen

Unser Antrag vom 23.01.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

1. einen Einstieg in das für die Kommunen ausgehandelte Rückkaufsrecht der GBW-Wohnungen zu prüfen.

2. Wohnbaugenossenschaften die Möglichkeit einzuräumen, sich gegebenenfalls am Rückkauf zu beteiligen.

Begründung:
Bereits ein halbes Jahr nach dem Verkauf der landeseigenen GBW-Wohnungen an das private Investorenkonsortium um das Augsburger Unternehmen Patrizia werden die GBW-Wohnungen an vielen Standorten nach und nach zum Verkauf angeboten. Zwar wird den betroffenen Städten und Gemeinden im Rahmen der Sozialcharta ein Vorkaufsrecht eingeräumt, der Großteil der Kommunen ist jedoch gezwungen, abzulehnen. Das Angebot der Patrizia übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der kommunalen Haushalte, zumal Kommunen pauschal 5 Prozent mehr zahlen müssen als andere Kaufinteressenten und ein Kauf auch in Hinsicht auf die damit verbundenen Investitionskosten in den meisten Fällen nicht zu rechtfertigen ist. Damit die GBW-Wohnungen vor allem in Ballungsgebieten nicht weiter zu Spekulationsobjekten verkommen, muss der Freistaat endlich seiner sozialen Verantwortung nachkommen und prüfen, ob sie GBW-Bestände zurückkaufen kann, insbesondere nachdem die EU-Kommission bestätigt hat, dass der Verkauf der GBW-Wohnungen im Zuge des EU-Beihilfeverfahrens gar nicht erforderlich gewesen war. Darüber hinaus soll die Staatsregierung Wohnbaugenossenschaften gegebenenfalls ermöglichen, sich am Rückkauf zu beteiligen, da sie als zivilpolitische Akteure zur Sicherheit und Stabilität auf dem Wohnungsmarkt beitragen sowie wichtige Partner der Kommunen in der Stadtentwicklung darstellen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.