Energetische Gebäudesanierung – Seriöse Förderung für den Klimaschutz
Unser Dringlichkeitsantrag vom 11.03.2015
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein seriöses Förderprogramm im Bereich der energetischen Gebäudesanierung einzusetzen.
Das Programm soll vor allem folgende Punkte umfassen:
- Die schnellstmögliche Einführung einer steuerlichen Förderung mit einem Gesamtvolumen von mindestens einer Milliarde Euro jährlich.
- Die Einrichtung eines Energiefonds zur energetischen Sanierung von städtischen Quartieren mit einem hohen Anteil von einkommensschwachen Haushalten.
- Die Einführung eines Zuschussprogramms zur Förderung der energetischen Sanierung von kommunalen und staatlichen Liegenschaften. Der größte Teil der Zuschüsse muss ohne eine Kofinanzierungspflicht für kommunale Gebäude eingesetzt werden.
Die Finanzierung soll über eine Optimierung der Förderung durch den Handwerkerbonus im Sinn des Klimaschutzes, das Abschmelzen klimaschädlicher Subventionen sowie eine ökologische Reform des Systems der ermäßigten Umsatzsteuer erfolgen.
Begründung:
Auf Bundes- und Landesebene herrscht weitgehend Übereinstimmung über die Sinnhaftigkeit der energetischen Gebäudesanierung. Die Potenziale der Energieeinsparung sind hier erheblich, der große Nutzen für den Klimaschutz unbestreitbar. Eine gezielte Förderung wirkt darüber hinaus als Konjunkturprogramm für die Wirtschaft, insbesondere des Handwerks. Gleichwohl liegen diese Potenziale seit Jahren brach. Um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen, ist daher ein umfassendes Förderprogramm notwendig. Dieses Programm soll möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen, vor allem auch einkommensschwachen Haushalten. Finanzschwachen Kommunen soll ebenfalls die Möglichkeit gegeben werden, die eigenen Liegenschaften für die Zukunft fit zu machen.
Die Energiewende ist ein Projekt, das über die Grenzen Bayerns hinausgeht. Umso wichtiger ist es, dass alle Länder und der Bund an einem Strang ziehen. Populistische Vorstöße aus einzelnen Ländern sind dem nicht förderlich. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz greift wichtige Eckpunkte auf, die es jetzt im Konsens umzusetzen gilt. Grundvoraussetzung dafür ist eine seriöse Finanzierung der genannten Förderungen. Im Sinn einer ökologischen Lenkungswirkung im bundesdeutschen Steuersystem, ist die Gegenfinanzierung von Förderprogrammen zur energetischen Gebäudesanierung in den oben genannten Bereichen sinnvoll. Wirkungslose oder klimaschädliche Subventionen sind künftig generell abzubauen, um mit den so frei werdenden Mitteln die Energiewende erfolgreich umzusetzen.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 11.03.2015 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.