20. Februar 2013

Bezahlbaren Wohnraum erhalten: Kappungsgrenze senken

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, durch eine Landesregelung umgehend die Möglichkeiten des Mietrechtsänderungsgesetzes auszuschöpfen und die Kappungsgrenze umgehend auf 15 Prozent zu senken.
Begründung:
Die Senkung der Kappungsgrenze in Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf ist überfällig. Auch wenn die Senkung der Kappungsgrenze auf 15 Prozent noch nicht ausreicht, Mieterinnen und Mieter mit nur gering ansteigenden Einkommen oder Renten die Möglichkeit des Verbleibs in ihren Wohnungen zu sichern, sollte diese neue Möglichkeit des Mietrechtsänderungsgesetzes auf Bundesebene auf Landesebene umgehend umgesetzt werden.
Gleichzeitig soll die Ermächtigung zum Instrument der Zweckentfremdungsverordnung praktikabler gestaltet werden.