20. Februar 2013

Bezahlbaren Wohnraum erhalten – Maklerkosten dürfen nicht zur zweiten Miete werden

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, durch geeignete Initiativen auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Maklerkosten nach dem Bestellerprinzip getragen werden.

Begründung:
Die Maklerprovision bei Verkauf von Immobilien orientiert sich an der „ortsüblichen“ Provision. Diese kann zwischen 5,80 und 6,96 Prozent des Kaufpreises der Immobilie betragen, teilweise werden auch Provisionen in Höhe von 12 Prozent des Kaufpreises bezahlt. Wer diese Provision bezahlt, ist ebenfalls von den ortsüblichen Gepflogenheiten abhängig. Die Provision ist nicht von den angebotenen und erbrachten Leistungen der Makler abhängig, sondern ausschließlich vom Verkaufserfolg und vom Immobilienpreis. Die Höhe der Provision ist aber oft nicht nachvollziehbar. Die Maklerprovision macht den zweitgrößten Anteil der Transaktionskosten von Immobilien aus. Im internationalen Vergleich liegt in Deutschland das schlechteste Preis-Leistungs-Verhältnis vor.
Auf vielen regionalen Mietwohnungsmärkten großer Städte in Deutschland ist die Vermittlung von Mietwohnungen über Makler üblich. Die direkte Vermittlung über die Hausverwaltung oder die Eigentümer findet dort kaum noch statt. Auf angespannten Wohnungsmärkten führt geringer Leerstand und minimale Neubautätigkeit im Mietwohnungssektor zu hohen Mieten. Insbesondere dort kommt die Maklerprovision als weiterer Preissteigerungsfaktor zu den hohen Mietpreisen hinzu. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten stehen hohe Provisionen einem relativ geringen Arbeitsaufwand gegenüber. Die vertragliche Abwälzung der Maklerprovision auf den Wohnungssuchenden ist in vielen Ballungsräumen zur Regel geworden. Das bedeutet, dass Wohnungssuchende, obwohl diese nicht den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt haben, am Ende die Provision tragen. Besonders betroffen hiervon sind Men-schen, die auf berufliche Mobilität angewiesen sind.