4. Juni 2012

Aktueller Stand der Energiewende (2): Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen vom 20.04.2012 mit den Antworten der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 04.06.2012 (kursiv dargestellt)

Bezugnehmend auf die Pressekonferenz des Bayerischen Wirtschaftsministers Martin Zeil vom Februar 2012 zum aktuellen Stand der Energiewende, frage ich die Staatsregierung:

1. Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass die Versorgungssicherheit in Bayern nach einer Abschaltung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gefährdet ist, falls bis dahin die so genannte „Thüringer Strombrücke“ nicht fertig gestellt ist?
3. Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass die Versorgungssicherheit in Bayern nach einer Abschaltung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gefährdet ist, falls bis dahin nicht zusätzliche Kapazitäten an Erdgaskraftwerken in gleichem Umfang in Bayern in Betrieb genommen werden?
zu den Fragen 1 und 3: Jeder Wegfall eines Betriebsmittels führt grundsätzlich zu einer Reduzierung der Redundanz im Versorgungssystem und somit der Versorgungssicherheit. Die elektrischen Netze und Erzeugungsanlagen sind stets so zu betreiben, dass der unvorhergesehene Ausfall eines bedeutenden Betriebsmittels durch ausreichende Erzeugungs- bzw. Leitungskapazitäten zuverlässig kompensiert werden kann. Entscheidend ist hierbei die zeitliche wie örtliche Kombination aus Last, Erzeugung und verfügbarer Übertragungskapazität, wobei Letztgenannte insbesondere auch von der gesamteuropäischen Lastsituation (Transitströme) stark abhängig ist. Der Wegfall einer großen Erzeugungseinheit wie des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld stellt angesichts der bereits heute angespannten Versorgungssituation ein hohes Risiko für die Versorgungssicherheit im gesamten süddeutschen Raum dar. Eine Kompensation der wegfallenden Erzeugungskapazität durch die Errichtung von Ersatzkraftwerken sowie ein entsprechender Ausbau des Übertragungsnetzes sind daher dringend erforderlich.

2. Aufgrund welcher Erkenntnisse (Untersuchungen, Gutachten, etc.) kommt die Staatsregierung zu dieser Ansicht?
4. Aufgrund welcher Erkenntnisse (Untersuchungen, Gutachten, etc.) kommt die Staatsregierung zu dieser Ansicht?
zu den Fragen 2 und 4: Die Notwendigkeit einer zeitnahen Fertigstellung der „Thüringer Strombrücke“ wie auch die Notwendigkeit der Errichtung umfangreicher dargebotsunabhängiger Erzeugungskapazitäten im gesamten süddeutschen Raum ist beispielsweise den Berichten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu entnehmen: „Dennoch führt das Fehlen dieser leistungsfähigen Transportnetzverbindung [=Thüringer Strombrücke] zu einer deutlich vergrößerten Belastung der sonstigen Teile des Übertragungsnetzes.
Ein erheblicher Teil der zur Verfügung stehenden Redispatchmöglichkeiten wird in den kritischen Zeiten bereits zur kurativen Bearbeitung dieses Engpasses benötigt und damit verbraucht. Die Situation im gesamten Süddeutschen Raum wäre wesentlich entspannter zu beurteilen, wenn diese Redispatch-Kapazitäten für andere kurzfristige Bedarfssituationen zur Verfügung stünden. Die Bundesnetzagentur fordert daher die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber und die zuständigen Landesplanungsbehörden auf, die erforderlichen Planungsverfahren so schnell wie möglich einzuleiten bzw. abzuschließen.“ (Bericht zu den Auswirkungen des Kernkraftausstiegs auf die Übertragungsnetze und die Versorgungssicherheit vom 31. August 2011, S. 70)
„Die Ergebnisse der Untersuchungen (…) haben aufgezeigt, dass kurzfristig im süddeutschen Raum ein Bedarf an Reservekraftwerken zur Stabilisierung der Systemsicherheit besteht.“ (Bericht zum Zustand der leitungsgebundenen Energieversorgung im Winter 2011/12 vom 03. Mai 2012, S. 111)

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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