12. November 2013

Münchner Kunstfund

Unser Antrag vom 12.11.2013

Der Landtag wolle beschließen:
 Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich

─  im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst über die Umstände und Inhalte des Kunstfunds in München-Schwabing zu berichten;

─  die aufgefundenen Werke aus den Beständen des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt mit fragwürdigen Eigentumsrechten unverzüglich ins Internet zu stellen;

─  die Provenienzforschung im Hinblick auf NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut stärker als bisher finanziell zu unterstützen;

─  eine öffentlich zugängliche Datenbank einzurichten, in der alle Sammlungsbestände mit ungeklärter Provenienz – vorrangig die seit 1933 erworbenen – eingestellt werden und

─  sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die rechtliche Grundlage zu schaffen, dass so genannte Raubkunst, also Werke, die ihren Eigentümern unter Zwang, Gewalt, Druck, also widerrechtlich bzw. sittenwidrig weggenommen wurden, rückerstattet werden kann.

Begründung:

Bayerische Behörden haben laut Medienberichten bereits seit 2011 von der Sammlung von NS-Raubkunst Kenntnis, aber die Öffentlichkeit und speziell potenzielle Erben bzw. Opferverbände nicht rechtzeitig über den Fund der Kunstwerke informiert, weil durch das Interesse von Öffentlichkeit und Opfern „die Ermittlungen behindert würden“. Diese sich u.E. als Missachtung von Rechten ehemaliger Eigentümer bzw. der Rechtsnachfolger von NS-Opfern darstellende Verfahrensweise ist umso unverständlicher, als höchst fragwürdig ist, ob Gurlitt dank der unbefriedigenden Rechtslage nicht „rechtmäßiger“ Eigentümer der aufgefundenen Werk und zivil- oder strafrechtlich überhaupt nicht zu belangen ist. Absurd ist auch, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg glaubt, ehemalige Eigentümer leichter allein als mit Hilfe der Öffentlichkeit und potenzieller Anspruchsberechtigter zu finden. Die Informationspolitik der bayerischen Behörden rief insbesondere in Fachkreisen massive Kritik hervor. So plädierte beispielsweise Uwe Hartmann vom Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin dafür, einen Katalog aller Werke öffentlich zugänglich zu machen: „Nur wenn so viele Menschen wie möglich von den wiederentdeckten Kunstwerken wissen, können wir wirklich Klarheit über ihre Herkunft bekommen.“ (Süddeutsche Zeitung, 7. November 2013)
Nicht zu Unrecht kritisierte u.E. die Süddeutsche Zeitung bereits vor einem Jahr die bisherigen Ergebnisse bayerischer Provenienzforschung und Resitutionsbemühungen: „Ein Bild pro Jahr ist zu wenig.“ Auch der Bundesminister für Kultur und Medien Bernd Neumann fordert, „dass Bilder veröffentlicht werden, sobald es belastbare Indizien für eine unklare Herkunft des jeweiligen Werks gibt.“

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 25.02.2014 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.