29. Januar 2013

Befreiung von Unternehmen vom EEG

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann zum Plenum am 29.01.13 mit den Antworten des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Ich frage die Staatsregierung nach ihren konkreten Vorschlägen, welche bayerischen Unternehmen zukünftig unter die Befreiung nach §§ 40 ff des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012 fallen sollen, welche bisher befreiten Unternehmen ihrer Ansicht nach nicht mehr von dieser Regelung profitieren sollen und wann sie der Bundesregierung diese Vorschläge mitgeteilt hat bzw. mitteilen will, nachdem die Bundesregierung die Überprüfung der Liste der nach §§ 40 ff EEG 2012 befreiten Unternehmen bekanntgegeben und angekündigt hat, die Länder um Vorschläge bitten zu wollen?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie:
Eine isolierte Reform der Ausnahmeregelungen im EEG kann aus Sicht der Staatsregierung nicht zu einer nennenswerten und auch spürbaren Entlastung der nichtprivilegierten Verbraucher führen, ohne gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit der privilegierten Verbraucher empfindlich zu treffen. So beträgt der rechnerische Anteil der Besonderen Ausgleichsregelung an der EEG Umlage ca. 1 ct/kWh, wobei die Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung mit der Novellierung im Sommer 2011, die auch von der Bayerischen Staatsregierung unterstützt wurde, lediglich zu einer Erhöhung von ca. 0,1 ct/kWh führte. Nach Auffassung der Staatsregierung sollte die Bundesregierung einen vollständigen Vorschlag für eine grundlegende EEG-Reform erarbeiten, um diesen dann in die Diskussion mit den Ländern, der Wirtschaft und den Verbraucherverbänden einzubringen. Bestandteil dieser Reform kann auch eine Anpassung der Ausnahmeregelungen sein, zu denen Bayern auf der Grundlage konkreter Vorschläge der Bundesregierung Stellung nehmen wird. Dabei darf jedoch aus Sicht der Staatsregierung der Kreis privilegierter Unternehmen sowie die spezifische Entlastungswirkung nicht grundsätzlich in Frage gestellt und eingeschränkt werden. Eine entsprechende schriftliche Äußerung gegenüber der Bundesregierung ist in Vorbereitung.