24. Februar 2010

Kaminkehrerhandwerk: Betrieben eine wirtschaftliche Perspektive ermöglichen

Unser Antrag vom 24.02.2010

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, in Absprache mit dem Innungsverband abweichend vom § 5 Abs. 2 des Schornsteinfegergesetzes bis zum 31. Dezember 2012 unter der Berücksichtigung der Brandsicherheit Kehrbezirke aufzulösen und das Arbeitsvolumen anderen Kehrbezirken zuzuweisen, soweit dies zum Erhalt der wirtschaftlichen Grundlage der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks in einer Region erforderlich ist.

Begründung:
Bereits andere Bundesländer gehen diesen Weg, um den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Schornsteinfegerhandwerks gerecht zu werden. So führt die Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung dazu, dass Öl- und Gasheizungen in Privathaushalten nur noch alle drei bzw. zwei Jahre überprüft werden müssen. Insbesondere in städtisch geprägtem Umfeld, in dem nur wenige Holzheizungen existieren, fehlen hierdurch zehn Prozent der bisherigen Umsatzpotentiale. Trotz der eingeschränkten Möglichkeit, zusätzlich neue Aufgabenfelder zu erschließen, wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, in allen Kehrbezirken weiterhin wie bisher für einen Meister, einen Gesellen und eine Bürokraft ein wirtschaftliches Auskommen zu ermöglichen.

<<<< Der Antrag wurde am 10.06.2010 im Plenum abgelehnt.