Zuschüsse zum Vollzug des Betreuungsgesetzes
Unser Änderungsantrag vom 31.03.2014 zum 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 hier: Kap. 10 03 Tit. 684 01
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 10 03 „Allgemeine Bewilligungen“ wird der Tit. 684 01 „Zuschüsse an Verbände, Vereine u.ä. zur Durchführung ihrer Aufgaben beim Vollzug des Betreuungsgesetzes (BtG)“ um 1.487,5 Tsd. Euro auf insgesamt 1.937,5 Tsd. Euro erhöht.
Begründung:
Nach dem „Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden“, welches zum 1. Juli 2014 in Kraft tritt, werden den Betreuungsbehörden zusätzliche Aufgaben übertragen. Die Betreuungsbehörden müssen zukünftig in jedem Verfahren, bei dem erstmalig ein Betreuer bestellt werden soll, einen qualifizierten Bericht an das Betreuungsgericht abgeben. Sie müssen die Betroffenen beraten und ihnen, wo möglich, andere Hilfen vermitteln. Damit soll die Funktion der Betreuungsbehörden gestärkt und die Zahl der Bestellungen eines rechtlichen Betreuers möglichst vermindert werden. Für ihre neuen Aufgaben brauchen die Betreuungsstellen in den Kommunen und Landkreisen eine gesicherte Finanzierung.
Der Bedarf an gesetzlichen Betreuungen ist seit Einführung des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 kontinuierlich gestiegen, bundesweit allein seit dem Jahr 2000 um ca. 100 Prozent. In Bayern erhöhten sich die Betreuungsverfahren von 136.000 im Jahr 2000 auf 189.258 im Jahr 2010. In Bayern werden zwei Drittel der Betreuungen ehrenamtlich, vor allem durch Angehörige durchgeführt. Die Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuung ist daher von großer Bedeutung. Die Betreuungsvereine in Bayern bemühen sich um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer. Sie führen diese planmäßig in ihre Arbeit ein, bilden sie fort, beraten und unterstützen sie bei ihrer Arbeit. Durch die unzureichende staatliche Förderung ist es den Betreuungsvereinen nur begrenzt möglich ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Die Förderung des Freistaats Bayern bewegt sich, trotz geringfügiger Erhöhungen in den letzten Jahren, im Bundesvergleich immer noch auf sehr niedrigem Niveau. Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben sollten die Personalkosten der Betreuungsvereine zu 25 Prozent staatlich bezuschusst werden. Dadurch entsteht beim derzeitigen Personalstand an Vereinsbetreuern ein zusätzlicher jährlicher Förderbedarf von insgesamt 2.550,0 Tsd. Euro.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.