24. Januar 2017

Zielgerichtete Gefahrenabwehr durch den Rechtsstaat

Unser Dringlichkeitsantrag vom 24.01.2017

Der Landtag wolle beschließen:
I. Der Landtag stellt fest:
Unser Mitgefühl gilt den Toten, den Verletzten und ihren Angehörigen durch den schrecklichen terroristischen Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin am 19.12.2016.
Es ist dringend geboten, sowohl die Tat als auch deren Hintergründe vollständig und allumfassend aufzuklären. Das Handeln und die Kenntnisstände der mit dem Attentäter Amri befassten Behörden sind dabei aufzuarbeiten und offenzulegen. Erst darauf aufbauend können konkrete Schlussfolgerungen gezogen und gegebenenfalls neue Gesetze auf den Weg gebracht werden.

II. Der Landtag setzt sich für ein entschlossenes, besonnenes und effektives Handeln in der Sicherheitspolitik ein. Dabei sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:
– Konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Befugnisse zur Gefahrenabwehr im Sicherheits- und Ausländerrecht und Beseitigung der Defizite beim Gesetzesvollzug;
– Zielgerichtete Abwehr konkreter Gefahren durch eine passgenaue und engmaschige Überwachung von Gefährdern;
– Analyse der Defizite in der Zusammenarbeit zwischen den Landesbehörden und den Bundessicherheitsbehörden mit anschließender Effektivierung und eventueller Anpassung der föderalen Sicherheitsarchitektur an die heutigen Erfordernisse im Kampf gegen demokratie- und menschenfeindliche Bestrebungen;
– Stärkung der europäischen Polizei- und Sicherheitspolitik mit einer intensiveren Kooperation und besseren rechtsstaatlich organisiertem Informationsaustausch, sowie einheitliche Definition und Handhabung des Begriffs „Gefährder“;
– Entwicklung koordinierter Einsatz- und Schutzkonzepte für sensible und gefährdete Orte mit einheitlichen Standards für alle Akteure von der Bundes- bis zur kommunalen Ebene, von den Sicherheitsbehörden bis hin zu Rettungs- und Hilfskräften;
– Waffenrecht verschärfen und EU-weit vereinheitlichen, um den Einsatz illegaler Waffen und den Missbrauch legaler Waffen zu bekämpfen;
– Ausbau und Verbesserung der Koordination im Bereich Prävention und Deradikalisierung;
– Polizei und Justiz besser personell und ressourcenmäßig auszustatten.

Begründung:

Der Berlin-Attentäter Amri war als Gefährder bekannt. Seine bisherige kriminelle Karriere ebenfalls. Der Nutzen schärferer Gesetze, die jetzt vor allem aus den Reihen der CSU, aber auch aus der SPD, gefordert werden, ist fragwürdig. Eine wirklichkeitsnahe Einschätzung der Behörden und ihr entschlossenes Handeln auf der Basis geltenden Rechts dagegen nicht.
Uns ist es deshalb wichtig, in der aktuellen sicherheitspolitischen Debatte den Fokus darauf zu richten, wie die Gefahrenabwehr möglichst effektiv zu organisieren ist. Dazu braucht es erst einmal eine Analyse der Fehler im System. Viele der jetzt ventilierten Forderungen klingen wohlfeil, sind aber in ihrer Wirkung sehr fraglich und im Hinblick auf unseren Rechtsstaat fragwürdig. Symbolpolitik bringt nicht mehr Sicherheit, aber weniger Rechtsstaat.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 24.01.2017 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.