20. Februar 2013

Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
in § 2 Abs. 1 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) den bisherigen Satz 2 durch folgenden neuen Satz 2 zu ersetzen:
„Unabhängig davon werden sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung alle regionalen Ausschlussgebiete zur Errichtung von Windkraftanlagen aufgehoben, deren Ausweisung in den Regionalplänen vor dem 1. Juni 2011 erfolgte.“

Begründung:
Großflächige Ausschlussgebiete in den Regionalplänen waren in der Vergangenheit oftmals ein Mittel, den Ausbau der Windenergie in Bayern zu blockieren.
Mit der Aufhebung von Ausschlussgebieten, die vor der Veröffentlichung des Bayerischen Energiekonzeptes „Energie Innovativ“ am 24. Mai 2011 ausgewiesen wurden, soll sichergestellt werden, dass Flächen, die aus diesem Grund als Ausschlussgebiete definiert wurden, rasch einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Diese Überprüfung soll unter Rücksichtnahme mindestens der Ziele der Staatsregierung erfolgen, etwa 1.500 Windenergieanlagen bis 2021 in Bayern errichten lassen zu wollen.