15. Oktober 2014

Unternehmensbeteiligungen für den Betrieb von Gaskraftwerken

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, zur Plenarsitzung am 15.10.2014, mit den Antworten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Hält die Staatsregierung es unter dem aktuellen deutschen und europäischen Rechtsrahmen für möglich, dass sich der Freistaat Bayern mehrheitlich an einem bestehenden oder neu zu gründenden Unternehmen beteiligt, um den Bau und den Betrieb von Gaskraftwerken in Bayern zu realisieren und gibt es diesbezüglich Planungen innerhalb der Staatsregierung?

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Es existieren keine Pläne des Freistaates Bayern, selbst ein Gaskraftwerk zu errichten oder zu betreiben. Eine erste rechtliche Prüfung hat ergeben, dass von einer Beihilferelevanz und Notifizierungspflicht einer solchen Maßnahme ausgegangen werden muss. Zu beachten wären insbesondere die Vorgaben der seit dem 01. Juli 2014 geltenden Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien sowie der am 05. November 2013 veröffentlichten Leitlinien für staatliche Interventionen im Stromsektor.