21. September 2015

Unterbringung von Flüchtlingen im Hochbauamt Landsberg

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/ Die Grünen vom 21.07.2015, mit den Antworten der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, vom 21.09.2015 (Antworten kursiv markiert)

Die im März 2015 zugesagte Teilnutzung des Dienstgebäudes der Servicestelle Landsberg des Staatlichen Bauamtes Weilheim (Hochbauamt) für 88 AsylbewerberInnen ist aus meiner Sicht sehr begrüßenswert. Nachdem die Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge sowohl im Landkreis als auch in der Stadt Landsberg derzeit nicht ausreichen, ist bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten Dringlichkeit geboten (vgl. Bericht Landsberger Tagblatt vom 20.07.2015, http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Die-Suche-geht-weiter- id34839947.html).

In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann beantworte ich nach Einschaltung der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) und der für die Unterbringung zuständigen Regierung von Oberbayern (ROB) wie folgt:

1. a) Gab es bereits ein Treffen zwischen dem StMAS bzw. der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) und VertreterInnen des Landratsamtes Landsberg, um die nötigen baulichen Veränderungen am Hochbauamt bzw. Details zur geplanten Unterbringung abzustimmen?
zu 1. a) Zur konkreten Unterbringung im Gebäude des Staatlichen Bauamtes Landsberg gab es kein Treffen der IMBY mit dem Landratsamt.

1. b) Wenn ja, wann fand das Treffen statt?
zu 1. b) Siehe Antwort zu Frage 1.a).

1. c) Wenn nein, warum nicht?
zu 1. c) Ein Treffen zwischen der IMBY und dem Landratsamt ist im vorliegenden Fall nicht notwendig. In Teilbereichen des Dienstgebäudes Geschwister-Scholl-Straße 1 soll eine Gemeinschaftsunterkunft eingerichtet werden. Ansprechpartner für die IMBY ist somit die Regierung, die ausschließlich für Errichtung und Betrieb zuständig ist.

2. Wann ist ein (weiteres) unter 1. a) beschriebenes Treffen geplant?
zu 2. Siehe Antwort zu Frage 1.a) und 1.c).

3. a) Wie ist es zu erklären, dass seit 20. März trotz der Dringlichkeit des Projektes vier Monate vergangen sind, ohne dass nennenswerte Fortschritte erzielt wurden?
zu 3. a) Der grundsätzliche Stadtratsbeschluss für eine Beschränkung von max. 60 Personen je Unterkunft stand einer Nutzung des Gebäudes für die ursprünglich geplanten 88 Personen auch nach dem 20. März 2015 immer noch entgegen. Erst nach einer im Sinne der Ausweitung auf 88 Personen positiven Abstimmung mit der ROB, dem Landratsamt und dem Oberbürgermeister der Stadt Landsberg am Lech bestand Planungssicherheit. Aktuell ist die Unterbringung von bis zu 121 Personen im umzubauenden Gebäudeteil vorgesehen. Dies wurde zwischen ROB und Landratsamt abgestimmt.

3. b) Wie ist die Zeitspanne zwischen dem Beschluss, das Hochbauamt zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen, und der Umsetzung des Vorhabens vor dem Hintergrund der derzeitigen Kapazitätslage hinsichtlich Flüchtlingsunterkünften in Bayern bzw. dem Landkreis Landsberg zu rechtfertigen?
zu 3. b) Siehe Antwort zu Frage 3.a).

4. a) Seit wann prüft das StMAS die in der Antwort zur meiner AzP vom 08. Juli (Drs. 17/7492) genannten, eingereichten Unterlagen?
zu 4. a) Mit Schreiben vom 18. Juni 2015 hat die ROB das StMAS um das grundsätzliche Einverständnis zum Flächenbedarf gebeten. Nachdem die erste Grobkostenschätzung in Höhe von ca. 1,11 Mio. € über dem damals geltenden Schwellenwert bei Kleinen Baumaßnahmen von 1 Mio. € gelegen hat, wurde das Vorhaben als Große Baumaßnahme geführt. Das StMAS hat am 7. August 2015 das Einverständnis erteilt und behandelt in Anwendung der mittlerweile erfolgten Erhöhung der Wertgrenzen die Maßnahme als Kleine Baumaßahme.

4. b) Wie lange dauert(e) die Prüfung dieser Unterlagen, bis das Einverständnis zum Flächenbedarf erteilt werden kann?
zu 4. b) Siehe Antwort zu Frage 4.a).

5. a) Wie viel Zeit nehmen die weiteren Verfahrensschritte (Flächennutzungsempfehlung mit aktualisierter Kostenschätzung, Genehmigung des Bauantrages durch StMAS; Zeitdauer für beide Schritte separat) durchschnittlich bei ähnlichen Planungen in Anspruch?
zu 5. a) Nach Erteilung des grundsätzlichen Einverständnisses zum Flächenbedarf durch das StMAS am 7. August 2015 wurden die konkreten Planungen eingeleitet. Der nächste Verfahrensschritt war die Beauftragung des Bauamtes mit der Erstellung der Bauunterlage, was am 10. August 2015 erfolgt ist. Die Erstellung der Bauunterlage inkl. Zustimmungsverfahren und denkmalschutzrechtliches Erlaubnisverfahren sowie die Abstimmung der Planung mit der ROB wird ca. 6 Monate in Anspruch nehmen. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Bauunterlagen erfolgte die Mittelanforderung durch die ROB beim StMAS. Die Mittel wurden mit AMS vom 9. September 2015 bereitgestellt, so dass bereits die ersten Aufträge vergeben werden können.

5. b) Wie können die nächsten Planungsschritte – selbstverständlich unter Einhaltung einschlägiger rechtlicher Vorschriften – konkret beschleunigt werden, damit eine schnelle Umsetzung der baulichen Maßnahmen erfolgen kann?
zu 5. b) Nach dem Kenntnisstand der IMBY waren für die ursprünglich geplanten 88 Personen die bauplanungsrechtlichen Anforderungen erfüllt und im zuständigen Bauausschuss der Stadt Landsberg positiv entschieden worden. Für die nunmehr vorgesehene Erweiterung auf 121 Personen steht noch die bauplanungsrechtliche Abklärung aus. Diese wird schnellstmöglich herbeigeführt.
Mit der Erhöhung der Wertgrenzen konnte durch Wegfall von Verfahrensschritten wie der Genehmigung der Planung durch den Haushaltsausschuss bereits eine deutliche Beschleunigung erzielt werden. Die genannten Zeitbedarfe sind mit dem Bauamt abgestimmt (Nr. 5.a, 6.a, 6.b) und sind soweit wie möglich schon komprimiert (Unwägbarkeiten beim Zustimmungsverfahren, z.B. mit der Nachbarzustimmung, oder Puffer für Störungen auf der Baustelle (Konkurs, aufwändige Mängelbeseitigungen) sind nicht enthalten).

6. a) Welcher Zeitrahmen wird für die vorzunehmenden baulichen Maßnahmen veranschlagt?
zu 6. a) Nach Mitteilung der ROB ist noch 2015 zumindest eine Teilbelegung geplant. Die baulichen Maßnahmen haben bereits mit Hochdruck begonnen. Das Bauamt holt derzeit das Einverständnis der Gemeinde und Nachbarn ein. Gleichzeitig wird die Maßnahme mit der Feuerwehr abgestimmt.

zu 6. b) Ist inzwischen absehbar, in welchem Zeitraum angesichts der derzeit ausgelasteten Unterbringungskapazitäten in Landsberg mit einer Fertigstellung der Umbaumaßnahmen gerechnet wird?
zu 6. b) Siehe Antwort zu Frage 6.a). Bis zur vollständigen Übergabe des Objekts dürfte es nach Einschätzung der ROB bis zum Frühjahr 2017 dauern.

7. a) Für welchen Zeitraum sollen die Räumlichkeiten des Hochbauamtes voraussichtlich für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden?
zu 7.a) Die endgültige Nutzungsdauer für die Räumlichkeiten des Hochbauamts wurde noch nicht abschließend festgelegt.

7. b) Gibt es in Landsberg andere Gebäude, die sich im Eigentum des Freistaates Bayern befinden und für die Unterbringung von Flüchtlingen in Betracht gezogen werden?
zu 7. b) Nein.

8. Warum können jeweils die anderen im Landkreis oder in der Stadt Landsberg befindlichen, leerstehenden bzw. nicht benötigten Immobilien im Eigentum des Freistaats nicht zur Unterbringung von Asylbewerber*innen herangezogen werden?
zu 8. Nach Angaben der IMBY befinden sich im Landkreis keine leerstehenden Gebäude. Im Stadtgebiet befinden sich zwei größere unbebaute Areale im Eigentum des Freistaates Bayern. Hierzu müsste die Stadt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Asylunterbringung schaffen. Eine dieser Flächen habe in Teilbereichen wohl Baurecht nach der Regelung des § 34 BauGB. Hierzu liegt der IMBY jedoch eine Bedarfsanmeldung für eine anderweitige staatliche Nutzung vor. Ein unbebautes Grundstück mit ca. 2000 qm wurde im Mai an den Landkreis zur Errichtung einer Asylbewerberunterkunft verpachtet.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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Bericht im Landsbergblog vom 22.07.2015

Presseartikel des Landsberger Tagblatts vom 23.07.2015

Bericht des Kreisboten vom 02.10.2015