Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Ungeklärter Befund an einer Rohrleitung des AKW Grafenrheinfeld während der Revision 2010 VI: Diskussion des Befunds in bundesweiten Institutionen und Gremien

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Simone Tolle, Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2011, mit Antworten des Bayerischen Umweltministers, Dr. Markus Söder, vom 21.03.2011 (kursiv dargestellt)

Während der Revision 2010 im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld wurde unter anderem ein Thermoschutzrohr im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung untersucht und dabei ein Befund festgestellt, der bis heute nicht vollständig aufgeklärt ist. Im Verlauf des 2. Halbjahres 2010 befassten sich verschiedene Institutionen mit dem Befund und der Einschätzung der bayerischen Atomaufsicht.

In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1 a) Ist es richtig, dass der Befund in Grafenrheinfeld der erste und bisher einzige Fall in Deutschland war, bei dem ein betriebsbedingt wachsender Befund innerhalb der druckführenden Umschließung nicht ausgeschlossen werden konnte, aber trotzdem eine Wiederanfahrgenehmigung erteilt wurde?
b) Wenn nein, welche vergleichbaren Fälle gab es bisher?
Zu 1)
Ein Riss bzw. Anriss ist nicht festgestellt worden. Entscheidend für die Frage einer Zustimmung zum Wiederanfahren ist der Nachweis der Sicherheit der Anlage. Die Stellungnahme zu dem Befund an der Volumenausgleichsleitung hat der TÜV Süd mit Schreiben vom 15.06.2010 übermittelt. Das Ergebnis war eindeutig: Die Integrität der Rohrleitung ist voll gewährleistet, der Befund ist damit sicherheitstechnisch unbedenklich. 

2) Wer veranlasste die Beratung des Befunds in der Sitzung des DKW-Ausschusses der RSK am 15. September 2010?
Zu 2)
Gemäß Satzung der RSK erteilt das BMU der RSK und ihren Ausschüssen Beratungsaufträge. Die RSK und ihre Ausschüsse können auch von sich aus Beratungsthemen aufgreifen.

3) Warum diskutierte der Ausschuss DKW in seinen Sitzungen im September und Dezember 2010 zweimal den Befund, obwohl nach Ansicht des Betreibers, des TÜV Süd und der bayerischen Atomaufsicht kein einziges Kriterium eines meldepflichtigen Ereignisses erfüllt war?
Zu 3)
Die RSK und ihre Ausschüsse befassen sich satzungsgemäß mit allen Fragen der Reaktorsicherheit. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Ereignis meldepflichtig ist.

4 a) War dem Betreiber, dem TÜV oder der bayerischen Atomaufsicht bekannt, dass ein gleichartiger Befund im Jahr 2005 im Schweizer Atomkraftwerk Gösgen entdeckt wurde, der sich als betrieblich entstandener und gewachsener Riss herausstellte?
Zu 4 a)
Die Informationsweitergabe über Vorkommnisse in Kernkraftwerken im Ausland ist Aufgabe des BMU (z.B. im Rahmen von Weiterleitungsnachrichten). Das BMU hatte den Aufsichtsbehörden der Länder eine entsprechende Information zu dem Untersuchungsergebnis im schweizerischen Kernkraftwerk Gösgen im Jahr 2005 nicht übermittelt.

b) Wenn nein, wann und durch wen erreichte diese Information jeweils den TÜV und die Bayerische Atomaufsicht?
Zu 4 b)
Das BMU hat das StMUG mit Schreiben vom 12.10.2010 darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Kernkraftwerk Gösgen im Jahr 1995 ein „gleichartiger Befund“ festgestellt worden sei.
Die RSK hat in ihrer Vollsitzung am 16.12.2010 auch den Befund im Kernkraftwerk Gösgen betrachtet. In Kenntnis dieses Befundes ist die RSK zu ihrem eindeutigen Votum gekommen, dass gegen den weiteren Betrieb des KKW Grafenrheinfeld keine Bedenken bestehen.

5) Ist es richtig, dass die Schadensursache des Risses in Gösgen bis heute nicht eindeutig geklärt ist?
Zu 5)
In der RSK-Ausschusssitzung am 15.09.2010 hat ein Mitglied darauf hingewiesen, dass die Schadensursache für den Riss im Kernkraftwerk Gösgen nicht eindeutig geklärt sei.

6) Warum konnte – obwohl die Ursache nicht bekannt war und ist – ein Riss und ein weiteres, schnelleres Risswachstum von der Bayerischen Atomaufsicht ausgeschlossen werden?
Zu 6)
Der TÜV Süd hat bei seinen Bewertungen alle gemäß Stand von Wissenschaft und Technik zu betrachtenden Ursachen berücksichtigt. Auch die RSK hat sich mit der Frage der Ursachen befasst. Das Ergebnis von TÜV Süd und RSK war eindeutig. Keine der denkbaren Ursachen stellt die Sicherheit der Anlage – zumindest bis März 2011 – in Frage. 

7) Welche Gründe erforderten ein Gespräch zwischen dem Betreiber und der Bayerischen Atomaufsicht am 14. Dezember 2010, also einen Tag vor der neuerlichen Beratung im Ausschuss der Reaktorsicherheitskommission?
Zu 7)
Aufsichtsgespräche mit dem Betreiber sind fester Bestandteil der aufsichtlichen Tätigkeit des StMUG. In dem Fachgespräch am 14.12.2010 hat das StMUG klargestellt, dass das Rohrstück zur Ursachenklärung vorsorglich in der Revision 2011 auszutauschen und zur Ursachenklärung weiteren materialwissenschaftlichen Untersuchungen zu unterziehen ist. Der Betreiber hat dies zugesagt
.

8 a) Ist es üblich, dass unter der Schwelle der Meldepflicht liegende Befunde der Atomaufsichtsbehörden die GRS zu Weiterleitungsnachrichten veranlasst?
Zu 8 a)
Weiterleitungsnachrichten werden von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrag des BMU erstellt. Wie alle Betreiber-Meldungen hat das StMUG die vom Betreiber vorsorglich erstattete vorläufige Meldung an das BMU, das Bundesamt für Strahlenschutz und die GRS übermittelt. Die GRS hat mitgeteilt, dass zum Befund am Thermoschutzrohr der Volumenausgleichsleitung des KKW Grafenrheinfeld eine Weiterleitungsnachricht erstellt wird.
Weiterleitungsnachrichten sind seit vielen Jahren gängige Praxis in Deutschland und können z.B. auch auf Ereignissen im Ausland beruhen. Weiterleitungsnachrichten sind keine Signale für die herausragende Bedeutung eines Einzelfalles.

b) Wenn ja, auf welchen vorgeschriebenen Wegen erfährt die GRS von diesen nicht meldepflichtigen Erkenntnissen?
Zu 8 b)
Bund und Länder sind in einem ständigen Austausch auf Fach- und Expertenebene. Dabei werden Fachthemen unabhängig von einer Meldepflicht behandelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL
Staatsminister

Wir bitten um getrennte Beantwortung der einzelnen Fragen bzw. Unterfragen.

Um Drucklegung wird gebeten.

Anbei haben wir Ihnen unsere Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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