17. August 2015

Umsetzung der Alpenkonvention in Bayern – Teil 1: Allgemeine Fragen zur Alpenkonvention

Die Alpen sind einer der größten zusammenhängenden Naturräume Europas, mit hoher Vielfalt an Lebens- und Rückzugsräumen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Gleichzeitig sind die Alpen als Lebens- und Wirtschaftsraum, Kultur- und Erholungsraum von vielen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen geprägt. Verkehrserschließungen, Tourismusprojekte, das Abholzen der Bergwälder und Siedlungserweiterungen in Tälern sind angesichts des Klimawandels und der Bestimmungen der Alpenkonvention neu zu bewerten. In der Alpenkonvention und ihren Protokollen haben sich die acht Alpenländer zu gemeinsamen Erklärungen zusammengefunden, um eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraums umzusetzen.
Eine Interpellation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18. Oktober 2005 (Drs. 15/5263) führte zu einer umfassenden Situationsanalyse der für eine nachhaltige Entwicklung im bayerischen Alpenraum relevanten politischen Handlungsfelder. Da die Verabschiedung der Berchtesgadener Resolution, des Ausgangsdokuments der Alpenkonvention, nun knapp 25 Jahre zurückliegt, scheint eine weitere Auswertung der bisher in Bayern angestoßenen Maßnahmen und erzielten Resultate, aber auch der zukünftigen Herausforderungen nach Maßgabe der Konvention, sinnvoll zu sein.

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31. März 2014

Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten an den bayerischen Musikhochschulen

Die nach Angaben des Wissenschaftsministeriums zur Umsetzung der „Minimallösung“ erforderlichen Mittel (2.719.280 Euro) verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Musikhochschulen:
– Hochschule für Musik Würzburg: 1.162.780 Euro
– Hochschule für Musik und Theater München: 1.255.750 Euro
– Hochschule für Musik Nürnberg: 300.750 Euro
Im vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushalts 2014 fehlen entsprechende Mittel, um die vom Wissenschaftsministerium vorgeschlagene und von allen Fraktionen begrüßte „Minimallösung“ umsetzen zu können. Es sind daher entsprechende Mittel einzustellen und zur Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten an den bayerischen Musikhochschulen zu verwenden.

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30. Januar 2014

Amerikahaus in bewährter Form für die Bürger erhalten – keine Sicherheitskonferenz in den Räumen des Amerikahauses zulassen

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. der Münchner Sicherheitskonferenz weder ein ganzes Stockwerk noch auch nur einzelne Räumlichkeiten im Gebäude des Amerikahauses zur Verfügung zu stellen, 

2. bei der Ausgestaltung der Stiftung „Bayerisches Amerikahaus – Bavarian Center for Transatlantic Relations“ den Bürgern und allen im Landtag vertretenen Fraktionen direkte Mitsprache und Beteiligungsmöglichkeiten in allen Gremien zu ermöglichen. 


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4. Dezember 2013

Fahrtkosten für Asylbewerberinnen und -bewerber, die in dezentralen Unterkünften und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, für Flüchtlinge, die in dezentralen Unterkünften oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, in gewissen Umfang Fahrtkosten zu übernehmen, um eine angemessene Teilhabe auch dezentral untergebrachter Flüchtlinge zu ermöglichen. Hierbei sind insbesondere folgende Fahrtzwecke zu berücksichtigen: Sprach- und Integrationskurse, Arbeit, gemeinnütziger Tätigkeit, Gesundheitseinrichtungen, Beratungsangebote, Einkauf, wenn vor Ort Einkaufsmöglichkeiten fehlen, Fahrt der Kinder und Jugendlichen zur Schule, Fahrt der Kinder zu Kindertagesstätten dort, wo vor Ort keine Einrichtungen oder keine Kapazitäten innerhalb bestehender Einrichtungen vorhanden sind, Begleitung der Eltern an diesen Fahrten ihrer Kinder, wenn dies erforderlich ist, Teilnahme an Kulturarbeit oder Sport.

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12. November 2013

Münchner Kunstfund

Der Landtag wolle beschließen:
 Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich
─ im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst über die Umstände und Inhalte des Kunstfunds in München-Schwabing zu berichten; 

─ die aufgefundenen Werke aus den Beständen des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt mit fragwürdigen Eigentumsrechten unverzüglich ins Internet zu stellen; 

─ die Provenienzforschung im Hinblick auf NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut stärker als bisher finanziell zu unterstützen; 

─ eine öffentlich zugängliche Datenbank einzurichten, in der alle Sammlungsbestände mit ungeklärter Provenienz – vorrangig die seit 1933 erworbenen – eingestellt werden und 

─ sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die rechtliche Grundlage zu schaffen, dass so genannte Raubkunst, also Werke, die ihren Eigentümern unter Zwang, Gewalt, Druck, also widerrechtlich bzw. sittenwidrig weggenommen wurden, rückerstattet werden kann. 


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