31. März 2014

Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten an den bayerischen Musikhochschulen

Unser Antrag vom 31.03.2014

2. Nachtragshaushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2014
 hier: Kap. 15 59, 15 62 und 15 63 jeweils Tit. 428 01 und 427 73

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 werden folgende Änderungen vorgenommen:

In Kap. 15 63 wird der Tit. 428 01 „Entgelte der Arbeitnehmer“ um 1.640.800 Euro erhöht, der Tit. 427 73 „Vergütungen für Lehraufträge und Gastdozenten“ wird um 478.020 Euro gesenkt. Mit diesen Mitteln werden 28 Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben geschaffen und die Vergütung der verbleibenden Lehraufträge um 10 Euro pro Stunde erhöht.

Der Stellenplan wird über das Haushaltsgesetz entsprechend angepasst.

In Kap. 15 62 wird der Tit. 428 01 „Entgelte der Arbeitnehmer“ um 1.465.000 Euro erhöht, der Tit. 427 73 „Vergütungen für Lehraufträge und Gastdozenten“ wird um 209.250 Euro gesenkt. Mit diesen Mitteln werden 25 Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben geschaffen und die Vergütung der verbleibenden Lehraufträge um 10 Euro pro Stunde erhöht.

Der Stellenplan wird über das Haushaltsgesetz entsprechend angepasst.

In Kap. 15 59 wird der Tit. 428 01 „Entgelte der Arbeitnehmer“ um 293.000 Euro erhöht, der Tit. 427 73 „Vergütungen für Lehraufträge und Gastdozenten“ wird um 7.750 Euro erhöht. Mit diesen Mitteln werden 5 Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben geschaffen und die Vergütung der verbleibenden Lehraufträge um 10 Euro pro Stunde erhöht.

Der Stellenplan wird über das Haushaltsgesetz entsprechend angepasst.

Begründung:

Ein von der Landtagsfraktion der Grünen geforderter Bericht des Wissenschaftsministeriums zur Situation der Lehrbeauftragten an bayerischen Musikhochschulen (Drs. 16/12896) hatte 2012 gezeigt, dass an einzelnen Musikhochschulen in Bayern mehr als die Hälfte des Lehrangebots durch Lehrbeauftragte abgedeckt wird. Dies betrifft nicht nur die Lehre in kleineren Instrumental- und Spezialfächern, sondern auch Pflichtveranstaltungen. So betrug der Anteil des von Lehrbeauftragten abgedeckten Lehrbetriebs laut Angaben des Staatsministeriums im Wintersemester 2011/2012 an der Hochschule für Musik und Theater München 38 Prozent, an der Hochschule für Musik Würzburg 54 Prozent und an der Hochschule für Musik Nürnberg 31 Prozent.

Angesichts dieser Zahlen wurde die Staatsregierung vom Hochschulausschuss einstimmig aufgefordert, ein Lösungskonzept zur Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten vorzulegen. In dem daraufhin vorgelegten Konzept der Staatsregierung wurde „als Minimallösung (…) eine Absenkung des durch Lehraufträge sichergestellten Anteils der Lehre auf ca. 1⁄4 der Gesamtlehre an den Hochschulen für Musik“ sowie „eine Anhebung der Lehrauftragsvergütung um 10 Euro für eine Unterrichtsstunde“ vorgeschlagen (Lösungskonzept, S. 2 f.). Dieser Vorschlag wurde im Hochschulausschuss von allen Fraktionen positiv aufgenommen. So erklärte der damalige Ausschussvorsitzende Oliver Jörg (CSU), „dass das Wissenschaftsministerium hinsichtlich der Verhandlungen in Bezug auf die erforderlichen 2,7 Mio. Euro die Rückendeckung der Mitglieder des Ausschusses habe.“ (Ausschussprotokoll vom 17. April 2013).

Die nach Angaben des Wissenschaftsministeriums zur Umsetzung der „Minimallösung“ erforderlichen Mittel (2.719.280 Euro) verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Musikhochschulen:

– Hochschule für Musik Würzburg: 1.162.780 Euro

– Hochschule für Musik und Theater München: 1.255.750 Euro

– Hochschule für Musik Nürnberg: 300.750 Euro

Im vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushalts 2014 fehlen entsprechende Mittel, um die vom Wissenschaftsministerium vorgeschlagene und von allen Fraktionen begrüßte „Minimallösung“ umsetzen zu können. Es sind daher entsprechende Mittel einzustellen und zur Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten an den bayerischen Musikhochschulen zu verwenden.

++++++++++++

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.