8. Februar 2017

Innen- vor Außenentwicklung – Keine Aufweichung im Bauplanungsrecht

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat und auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt der neu vorgesehene § 13b im Baugesetzbuch (BauGB), der befristet bis 31. Dezember 2019 bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ermöglichen soll, ersatzlos gestrichen wird

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12. Oktober 2016

Schluss mit der Geheimhaltung – GBW-Verkauf vollumfänglich aufklären

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich mündlich und schriftlich über den Verkauf der landeseigenen Wohnungsgesellschaft GBW zu berichten.
Der Bericht soll insbesondere klären:
─ Ob die BayernLB bereits im Jahr 2008 oder vor der Entscheidung der EU in Sachen Beilhilfeverfahren den Verkauf der GBW plante?
─ Inwiefern damals bereits Gespräche mit der Patrizia AG geführt wurden und mit welchem Inhalt?

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12. November 2015

Syrischen Flüchtlingen weiterhin den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewähren, Familiennachzug nicht in Frage stellen, Asylverfahren beschleunigen und Anrainerstaaten um Syrien unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,
─ dass Syrische Flüchtlinge weiterhin den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erhalten, 

─ die bisherigen Regelungen zum Familiennachzug beizubehalten, 

─ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für schnellere Verfahren ohne Aushöhlung der Rechtsgarantien für Flüchtlinge zu sorgen, 

─ die Anrainerstaaten bei der Flüchtlingsaufnahme- und versorgung der Flüchtlinge zu unterstützen, 

─ Menschen in Krisenregionen zu unterstützen, Fluchtursachen konsequent bekämpfen.

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1. Oktober 2015

Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Reform der Straßenausbaubeitragssatzungen

In Bayern sollen Gemeinden gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den gemeindlichen Satzungen für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen Beiträge von den Anliegern erheben. Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte werden dazu in Form einer einmaligen Beitragserhebung herangezogen. Dies führt dazu, dass die mit einer einmaligen Erhebung verbundenen hohen Beiträge, deren Summen sich nicht selten im fünfstelligen Bereich bewegen, insbesondere einkommensschwache Menschen in erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Bedrängnis bringen, was die steigende Zahl an Beschwerden an den Landtag belegt.
Der Gesetzentwurf sieht im Kommunalabgabengesetz die Einführung sog. „wiederkehrender Straßenausbaubeiträge“ als Alternative zur einmaligen Beitragserhebung vor. Durch die Einführung einer Informationspflicht sollen Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld der Planungen und der Durchführung von Straßenausbaumaßnahen ausreichend beteiligt werden.

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30. September 2015

Schutzbedürftigen helfen, Herausforderungen entschlossen angehen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, jetzt Verantwortung zu übernehmen, um die zu uns gekommenen Schutzsuchenden gut unterzubringen, die Verfahren ─ deutlich zu beschleunigen und eine schnelle Integration zu ermöglichen.
Hierzu gehört, dass Bayern
– die Aufnahmezentren ausbaut, um die Aufenthaltsmöglichkeiten der Asylsuchenden und die Arbeitsbedingungen der dort Tätigen umgehend zu verbessern, 

– die Zahl der Erstaufnahmeeinrichtungen und die Kapazitäten erweitert und dass die Zahl der UEA und Notquartiere schnellstmöglich reduziert wird,
 der Not- und Krisenmodus ist zu überwinden, 

– alles in seinem Möglichkeiten stehende tut, um die Verfahren zu beschleunigen, so dass Flüchtlinge 
innerhalb von 3 Monaten die Erstaufnahme verlassen können,

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18. Juni 2015

Für eine menschliche Flüchtlingspolitik: Schutz gewähren – Menschenwürde garantieren – Integration erleichtern

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag unterstreicht seine Bereitschaft, Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, zu helfen. Dies gilt gerade in Zeiten, in denen eine hohe Zahl kriegerischer Konflikte und instabiler Staaten die Ursache dafür sind, dass weltweit über 50 Mio. Menschen auf der Flucht vor Gewalt und Verfolgung sind und sich gezwungen sehen, ihre Heimat zu verlassen, um Leben und Gesundheit von sich und ihren Familien zu schützen.

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15. September 2014

Neue Asylpolitik in Bayern jetzt!

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. vorausschauend zu handeln und zu erkennen, dass eine humanitäre Katastrophe in dieser Größe auch die zügige und entschlossene Hilfe Bayerns erforderlich macht, 

2. eigene Landesaufnahmeprogramme für Flüchtlinge aus dem Irak und Syrien auf den Weg zu bringen, 

3. ohne weitere Verzögerungen zügig ausreichende Erstaufnahmeeinrichtungen in allen Regierungsbezirken zu schaffen, 

4. die Residenzpflicht sofort abzuschaffen,…

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15. Juli 2014

Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften ermöglichen, die Pflicht zur Wohnsitznahme in Gemeinschaftsunterkünften aus dem bayerischen Aufnahmegesetz (AufnG) streichen

Die Staatsregierung wird beauftragt einen Gesetzentwurf für ein neues bayerisches Aufnahmegesetz vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:
– Die generelle Pflicht für Flüchtlinge, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen, wird gestrichen, 

– das System der Gemeinschaftsunterkünfte wird durch eine dezentrale Unterbringung nach dem Leverkusener Modell ersetzt, 

– Landkreise und kreisfreie Städte werden in die langfristigen Planungen zur Unterbringung einbezogen, da sie die Situation vor Ort am besten kennen, Nachbarn werden frühzeitig informiert, 

– die Unterbringung in Flüchtlingslagern und dezentralen Unterkünften erfolgt nur noch zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, 

– ein Antrag auf eine Auszugserlaubnis ist nicht mehr notwendig. Flüchtlinge, die angemessenen Wohnraum gefunden haben, sollen aus den Flüchtlingslagern ausziehen können, 

– die Angemessenheit des Wohnraums richtet sich nach den örtlichen Vorgaben für Sozialleistungsbezieher und -bezieherinnen, die Obergrenzen für Mietkosten, Anzahl der Zimmer sowie Quadratmeter entsprechend der Größe der jeweiligen Haus- halte ebenso 
- Flüchtlinge erhalten Unterstützung bei der Wohnungssuche, 

– die Kosten des Wohnraums trägt wie bisher der Freistaat Bayern. 


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14. Mai 2014

Kriegsflüchtlinge aus Syrien unbürokratisch aufnehmen

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. ein bayerisches Landesaufnahmeprogramm für Kriegsflüchtlinge aus Syrien aufzulegen, 

2. die Ausländerbehörden anzuweisen, bei staatenlosen Personen deren Angaben zur Aufenthaltsdauer in Syrien zu übernehmen, 

3. die Ausländerbehörden anzuweisen, darauf zu verzichten, Kriegsflüchtlinge aus Syrien dazu anzuhalten, zu Verfahrenszwecken Papiere bei der syrischen Botschaft oder syrischen Konsulaten einzuholen, 
(…)

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