Syrischen Flüchtlingen weiterhin den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewähren, Familiennachzug nicht in Frage stellen, Asylverfahren beschleunigen und Anrainerstaaten um Syrien unterstützen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,
─ dass Syrische Flüchtlinge weiterhin den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erhalten,
─ die bisherigen Regelungen zum Familiennachzug beizubehalten,
─ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für schnellere Verfahren ohne Aushöhlung der Rechtsgarantien für Flüchtlinge zu sorgen,
─ die Anrainerstaaten bei der Flüchtlingsaufnahme- und versorgung der Flüchtlinge zu unterstützen,
─ Menschen in Krisenregionen zu unterstützen, Fluchtursachen konsequent bekämpfen.