11. März 2015

Energetische Gebäudesanierung – Seriöse Förderung für den Klimaschutz

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein seriöses Förderprogramm im Bereich der energetischen Gebäudesanierung einzusetzen.
Das Programm soll vor allem folgende Punkte umfassen:
– Die schnellstmögliche Einführung einer steuerlichen Förderung mit einem Gesamtvolumen von mindestens einer Milliarde Euro jährlich.
– Die Einrichtung eines Energiefonds zur energetischen Sanierung von städtischen Quartieren mit einem hohen Anteil von einkommensschwachen Haushalten.
– Die Einführung eines Zuschussprogramms zur Förderung der energetischen Sanierung von kommunalen und staatlichen Liegenschaften. Der größte Teil der Zuschüsse muss ohne eine Kofinanzierungspflicht für kommunale Gebäude eingesetzt werden.

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10. März 2015

Behördenverlagerungen: Nutzen und Kosten berechnen und dokumentieren

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. dem Landtag in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zu berichten
2. zu der vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vorgelegten Liste über geplante Behördenverlagerungen im Rahmen der Beratungen zu den kommenden Doppel- und Nachtragshaushalten jeweils über den Fortgang und die noch notwendigen Maßnahmen zu berichten und dabei die einschlägigen Kosten und Einnahmen als Haushaltsübersicht zur Verfügung zu stellen,
3. Verlagerungen, Umstrukturierungen und Auflösungen von staatlichen Behörden seit dem Jahr 2003 zu evaluieren.

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Erbschaftsteuer gerecht gestalten

Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag stellt fest, dass die Erbschaftsteuer einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Staates leistet. Angesichts der zunehmend ungleichen Verteilung von Vermögen in Deutschland und auch in Bayern muss dies auch künftig sichergestellt sein. Der Landtag fordert daher die Staatsregierung auf, sich in den Verhandlungen für eine Erbschaftsteuerreform, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, einzusetzen.

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26. November 2014

Bund muss sich unmittelbar an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zugesagte Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe auch tatsächlich umgesetzt wird. Die als Kostenbeteiligung des Bundes im Zuge der Einführung eines Bundesteilhabegesetzes zugesagten 5 Mrd. Euro müssen unmittelbar den Trägern der Eingliederungshilfe zugutekommen. Dies betrifft auch die ab 2015 geplanten jährlichen „Abschlagzahlungen“ an die Länder in Höhe von 1 Mrd. Euro.

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12. November 2014

Integration von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen bzw. -bewerbern – eine bildungspolitische Daueraufgabe

Der Landtag wolle beschließen:
Bildung muss allen Kindern verfügbar und zugänglich gemacht werden. Dafür müssen geeignete Maßnahmen getroffen und finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis zum Ende der aktuellen Haushaltsberatungen, dem Landtag einen Finanzierungsvorschlag vorzulegen, mit dem Ziel die Integration von schulpflichtigen Flüchtlingen und Asylbewerberinnen sowie -bewerbern in das Bildungswesen zu verbessern und auszuweiten, der in den Doppelhaushalt 2015/2016 aufgenommen werden kann.

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31. März 2014

Zuschüsse zum Vollzug des Betreuungsgesetzes

Der Bedarf an gesetzlichen Betreuungen ist seit Einführung des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 kontinuierlich gestiegen, bundesweit allein seit dem Jahr 2000 um ca. 100 Prozent. In Bayern erhöhten sich die Betreuungsverfahren von 136.000 im Jahr 2000 auf 189.258 im Jahr 2010. In Bayern werden zwei Drittel der Betreuungen ehrenamtlich, vor allem durch Angehörige durchgeführt. Die Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuung ist daher von großer Bedeutung.

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Finanzierung des Beratungsprojekts der Flughafen Nürnberg GmbH


Die Finanzierung soll nun nach dem Willen der Staatsregierung knapp ein Jahr nach der Beauftragung aus dem Staatshaushalt erfolgen, ohne dass abzusehen ist, wie viel das Konzept tatsächlich kosten soll. Das ist haushalterisch keine besonders saubere Lösung und u.E. völlig intransparent. Denn es ist völlig unklar, mit welchem Anteil sich der Staat an den Kosten beteiligen soll. Die Finanzierung sollte daher zunächst aus den ohnehin jährlich für den Flughafen vorgesehenen Mitteln erfolgen. Am Ende der jährlichen Zuwendungen an den Flughafen im Jahr 2016 wird dann abzusehen sein, ob der Flughafen diese zusätzliche Million tatsächlich braucht oder nicht. Grundsätzlich könnte auch die Erkenntnis greifen, dass – um den Flughafen Nürnberg langfristig überlebensfähig zu halten – auf den Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München verzichtet werden muss.

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Pensionsfonds aufstocken – versteckte Verschuldung abbauen


Die nur noch minimale Zuführung in den Pensionsfonds gemäß dem neuen Gesetz ab 2013 wird dem Problem zukünftig stark steigender Pensionsverpflichtungen des Staates nicht gerecht. Es gefährdet im Gegenteil die Handlungsfähigkeit des Staates in den kommenden Jahren. Diese Umschichtung dient daher der Sicherung zukünftiger Haushalte und baut versteckte Verschuldung ab.

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Zivilgesellschaft stärken – Rechtsextremismus bekämpfen

Dabei sind zivilgesellschaftliche und schulische Projekte wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, eine eigenständige Opfer- und Elternberatung, eine zivilgesellschaftliche Aussteigerhilfe für eine wirksame Strategie gegen Rechtsextremismus unverzichtbar. Zusätzlich müssen weitere Projekte, im Bildungsbereich wie in den Regionen Bayerns, finanziert werden. Dazu müssen auch dafür zuständige Einrichtungen wie die Landeskoordinierungsstelle (LKS) beim Bayerischen Jugendring oder das Bayerische Bündnis für Toleranz angemessen ausgestattet werden. Je nach Zielgruppe ist von frühkindlicher Persönlichkeitsbildung, über Sensibilisierungsarbeit gefährdeter Jugendlicher bis zu Ausstiegsmöglichkeiten aus der Szene für Erwachsene ein breites Spektrum an Projekten anzubieten. Eine Stärkung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten hat oberste Priorität.

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