Personal- und Gebäudeeinsatz der Staatskanzlei
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.04.2019 mit den Antworten des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei und des Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien, Dr. Florian Herrmann, vom 21.06.2019 (kursiv dargestellt)
Hier frage ich die Bayerische Staatsregierung:
Vorbemerkung:
Für die obersten Dienstbehörden ist im Doppelhaushalt 2019/2020 ein prozentualer Zuwachs zur gesamten Stellenzahl 2019 von lediglich 0,04 Prozent vorgesehen (= 122 neue Stellen). Für die Staatskanzlei ergeben sich 24 neue Stellen. Das trägt den erheblich gestiegenen Herausforderungen und Aufgaben Rechnung. Beispielhaft hierfür stehen die Bereiche Natur- und Artenschutz, Wohnen und Infrastruktur, Energie, Digitalisierung, Migration, Europa und internationale Beziehungen, insbesondere auch die neu aufgesetzte bayerische Afrika-Strategie. Hinzu kommen neue Schwerpunkte wie der Bürgerbeauftragte und die Vorbereitung des bayerischen Vorsitzes der Ministerpräsidentenkonferenz ab September 2019. Einzelne Geschäftsbereiche wurden in diesem Zusammenhang neu gegliedert. Alle Anpassungen orientieren sich strikt an den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
1. a) Wie viele Planstellen wurden im Rahmen des Entwurfs zum Doppelhaushalt 2019/2020 im Bereich der Staatsministerien (TG 01) jeweils neu geschaffen?
b) Wie hoch ist dieser Zuwachs prozentual zur gesamten Stellenzahl in den jeweiligen Staatsministerien?
c) Welche Gründe sind für den Stellenzuwachs in den einzelnen Staatsministerien anzuführen?
2. Für welche Aufgaben sind die mit dem 1. und 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2018 neu ausgebrachten Stellen jeweils vorgesehen?
Antworten zu 1. a) bis c) und 2.: Wie in der Vorbemerkung bereits dargelegt, sind im Doppelhaushalt 2019/2020 für die obersten Dienstbehörden insgesamt 122 neue Stellen vorgesehen. Im Stellenplan des Einzelplans 16 wurden für das Staatsministerium für Digitales 62 Stellen (insbesondere Errichtung des neuen Staatsministeriums sowie Neugliederung der Geschäftsbereiche), im Stellenplan des Einzelplans 07 für das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie 24 Stellen (+5,1 Prozent; Neugliederung der Geschäftsbereiche und Aufgabenmehrungen), im Stellenplan des Einzelplans 02 für die Staatskanzlei 24 Stellen (+4,8 Prozent; insbesondere Aufgabenmehrungen sowie Neugliederung der Geschäftsbereiche) und im Stellenplan des Einzelplans 06 für das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat 12 Stellen (+2,3 Prozent; Neugliederung der Geschäftsbereiche) neu ausgebracht.
3. a) Wie viele Stellen werden bzw. wurden in den Jahren 2009, 2014 und 2019 jeweils insgesamt in den Spiegelreferaten verwendet?
Antwort auf 3. a): Trotz der erheblichen, oben dargestellten Aufgabenmehrungen hat sich die Zahl der Stellen in den Spiegelreferaten der Staatskanzlei in München von 2009 bis heute nur moderat erhöht (2009: 19 Stellen, 2014: 25 Stellen, 2019: 33 Stellen).
3. b) Wie viele Stellen werden bzw. wurden in den Jahren 2009, 2014 und 2019 jeweils für den Bereich Entwicklungspolitik verwendet?
Antwort auf 3. b): Die Bedeutung der Entwicklungspolitik ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Staatsregierung hat hierauf insbesondere mit dem vom Ministerrat beschlossenen Bayerischen Afrikapaket reagiert. Aufgrund des Bedeutungszuwachses wurde für das Thema in der Staatskanzlei ein eigenes Referat mit gegenwärtig einer Referatsleiterin und zwei Mitarbeitern geschaffen. Bis 2016 war für den Bereich Entwicklungspolitik lediglich eine halbe Mitarbeiterstelle in einem der Referate für internationale Beziehungen vorgesehen.
4. a) Wie viele Stellen werden bzw. wurden in den Jahren 2009, 2014 und 2019 jeweils für den Leitungsstab verwendet?
b) Welchen Besoldungsgruppen sind diese Stellen zugeordnet?
Antworten auf 4. a) und b): Der Leitungsstab wurde im Jahr 2018 in der Staatskanzlei eingeführt. Er bündelt mit Blick auf Straffung, Realisierung von Synergieeffekten und weiterer Steigerung der Effizienz früher auf mehrere Abteilungen verteilte Aufgaben und Referate, u.a. die Landtagsbeauftragte und das Ministerratsreferat. Der Leitungsstab umfasst 45 Stellen, darunter 21 Stellen A-Besoldung und eine Stelle B-Besoldung. Die Zahl der Stellen steht in angemessenem Verhältnis zu der besonderen Bedeutung und dem umfangreichen Aufgabengebiet. Die Besoldungsgruppen entsprechen den in einer obersten Dienstbehörde üblichen Gegebenheiten.
5. a) Wie viele Gebäude werden bzw. wurden für die in Tit. 518 01 in Kap. 02 01 des Entwurfs des Staatshaushalts 2019/2020 vorgesehenen Mittel angemietet?
b) Wie hoch ist der Mietzins aller durch die Staatskanzlei zusätzlich angemieteten Gebäude insgesamt?
6. a) Welche Laufzeit haben die bereits abgeschlossenen Mietverträge im Einzelnen?
b) Ist die Anmietung zusätzlicher Gebäude durch die Staatskanzlei auf längere Sicht hin geplant?
c) Falls ja, für welche Bereiche?
7. a) Welche Bereiche der Staatskanzlei sind oder werden in den angemieteten Objekten untergebracht, für die in Tit. 518 01 in Kap. 02 01 des Entwurfs des Staatshaushalts 2019/2020 entsprechende Mittel vorgesehen sind?
b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den neu angemieteten Objekten untergebracht?
Antworten auf die Fragen 5. a) bis 7. b): Die Fragen werden so verstanden, dass sie sich auf den Standort München beziehen. Bisher sind die Mitarbeiter durch Doppelbelegung von Büros oder durch vorübergehende Nutzung verschiedener Liegenschaften untergebracht. Aus Effektivitätsgründen wird die Konzentration auf einen Standort neben dem Haupthaus in München angestrebt. Das ursprünglich vorgesehene Gebäude Oskar-von-Miller-Ring 35 steht nach der Schaffung des Staatsministeriums für Digitales nicht mehr zur Verfügung. Deshalb wurde im Tit. 518 01 haushalterisch Vorsorge für die Anmietung einer Ersatzliegenschaft getroffen. Bisher wurde noch kein geeignetes Objekt gefunden. Welche Bereiche und wie viele Mitarbeiter dann dort untergebracht werden, hängt von der Immobilie ab.
+++++++++++++++++++++++++++++++