Zum Verhalten des Landratsamts Landsberg am Lech bei der Anzeige einer Demonstration des Bündnisses „Landsberg bleibt bunt“
Nach Presseberichten des Landsberger Tagblatts und der Augsburger Allgemeinen vom 08.01.2022 und vom 10.01.2022 und den Onlinemedien des Kreisboten lehnte
am 07.01.2022 das Landratsamt Landsberg am Lech eine Demonstration des Bündnisses „Landsberg bleibt bunt“ für den 10.01.2022 aufgrund des gleichzeitig stattfindenden angeblich „spontanen“ Montagsspaziergangs von Gegnerinnen und Gegnern der Coronaschutzmaßnahmen ab. Ein erneuter Antrag von Seiten des Bündnisses führte
schließlich doch zu einer Genehmigung der Demonstration für den 10.01.2022 durch das Landratsamt Landsberg am Lech. Der Beleg zu Frage 4 ist hier zu finden: https://
www.landkreis-landsberg.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/eintrag/montags-spaziergaenge-in-landsberg-am-lech/.
1. Wie bewertet Staatsminister des Innern, für Sport und Integration Joachim Herrmann die Haltung des Landsberger Landrats, eine ordentlich angezeigte Demonstration wegen eines sogenannten „spontanen“, wöchentlich stattfindenden Montagsspaziergangs zunächst keine Zulassung zu erteilen?
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