14. September 2017

Nehmen Sie die Bayerische Verfassung endlich ernst, Herr Brandl!

Ludwig Hartmann weist Kritik des Gemeindetags am Volksbegehren „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt!“ zurück

Im Zusammenhang mit der Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindetags erklärt der Sprecher des Volksbegehrens „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt!“ und Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann:

„Die kommunale Selbstverwaltung liegt mir am Herzen. Kommunale Selbstverwaltung ist aber kein Freibrief, unsere Heimat zu betonieren und asphaltieren. Die Kommunen müssen sich auch heute schon selbstverständlich an Regeln halten – etwa bei kommunalen Pflichtaufgaben oder bei Verschuldungsgrenzen. Ein von uns beauftragtes Rechtsgutachten von Dr. Jana Bovet (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung ufz Leipzig) hat eindeutig ergeben: Eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch ist verfassungskonform. Mehr noch: Unsere Verfassung fordert ausdrücklich, mit Naturgütern schonend und sparsam umzugehen. Dies gehört zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Artikel 141, Satz 3,4 BV). Streng genommen verteidigt Gemeindetagspräsident Brandl hier fortwährenden Verfassungsbruch. Nehmen Sie die Bayerische Verfassung endlich ernst, Herr Brandl!“