1. Februar 2022

Zum Verhalten des Landratsamts Landsberg am Lech bei der Anzeige einer Demonstration des Bündnisses „Landsberg bleibt bunt“

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Gabriele Triebel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.01.2022 mit Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration durch Staatssekretär Gerhard Eck vom 01.02.2022

Nach Presseberichten des Landsberger Tagblatts und der Augsburger Allgemeinen
vom 08.01.2022 und vom 10.01.2022 und den Onlinemedien des Kreisboten lehnte
am 07.01.2022 das Landratsamt Landsberg am Lech eine Demonstration des Bündnisses „Landsberg bleibt bunt“ für den 10.01.2022 aufgrund des gleichzeitig stattfindenden angeblich „spontanen“ Montagsspaziergangs von Gegnerinnen und Gegnern der
Coronaschutzmaßnahmen ab. Ein erneuter Antrag von Seiten des Bündnisses führte
schließlich doch zu einer Genehmigung der Demonstration für den 10.01.2022 durch
das Landratsamt Landsberg am Lech. Der Beleg zu Frage 4 ist hier zu finden: https://
www.landkreis-landsberg.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/eintrag/montags-spaziergaenge-in-landsberg-am-lech/.

1. Wie bewertet Staatsminister des Innern, für Sport und Integration Joachim Herrmann die Haltung des Landsberger Landrats, eine ordentlich angezeigte Demonstration wegen eines sogenannten „spontanen“, wöchentlich stattfindenden Montagsspaziergangs zunächst keine Zulassung zu erteilen?
Versammlungen unter freiem Himmel bedürfen keiner behördlichen „Zulassung“. Gemäß Art. 13 Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG) besteht lediglich die Pflicht, geplante Versammlungen vorher bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen. Der in der Anfrage thematisierte „Montagsspaziergang“ in Landsberg am Lech wurde allerdings von den Veranstaltern bewusst bei der zuständigen Versammlungsbehörde des Landratsamts Landsberg am Lech nicht als Versammlung angezeigt, obwohl er geplant und in den einschlägigen Social-Media-Plattformen beworben wurde. Die Versammlung der Initiative „Landsberg bleibt bunt“ wurde hingegen ordnungsgemäß vorher bei der Versammlungsbehörde angezeigt. Nach der Versammlungsanzeige
sollte sich letztere Versammlung als Blockade gegen den „Spaziergang“ richten. Die Versammlungsbehörde gelangte vor diesem Hintergrund im Rahmen einer Gefahrenprognose zu dem Schluss, dass von den beiden Versammlungen unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausginge und es zu Verletzungen von Rechtsgütern käme, wenn beide Versammlungen aufeinanderträfen. Um diese Gefahren zu verringern, schlug die Versammlungsbehörde als „Kompromiss“ die Durchführung einer stationären Versammlung vor, woraufhin die Initiative „Landsberg bleibt bunt“ die Versammlungsanzeige zurückzog und eine neue Versammlung anzeigte, die in Form einer Menschenkette entlang der Laufroute des „Montagsspaziergangs“ abgehalten werden sollte. Im Rahmen eines weiteren Kooperationsgesprächs erklärte sich die Initiative „Landsberg bleibt bunt“ mit der Durchführung einer stationären Versammlung einverstanden. Eine Untersagung der Versammlung von „Landsberg bleibt bunt“ durch die Versammlungsbehörde fand nicht statt.

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Die vollständige Anfrage finden Sie hier.