23. Januar 2017

Keine Ausbildungs- und Arbeitsverbotsregelungen für Flüchtlinge in Bayern

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die Regelungen des Bundesintegrationsgesetzes in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sowie Geduldeten wie in den anderen Bundesländern auch umzusetzen und keinen Sonderweg zu beschreiten, der Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt verhindert; 

─ die Anweisung des Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr vom 19. Dezember 2016, die alle Geflüchteten in Bayern mit Ausnahme derer aus fünf bestimmten Herkunftsländern von Berufsausbildung und Arbeit ausschließen will, aufzuheben; 


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9. Januar 2017

Einführung eines 9-jährigen Gymnasiums: „G9 neu“

Nach über zwölf Jahren ist das G8 in Bayern immer noch nicht zur Ruhe gekommen. Die
 Fehler der Schulzeitverkürzung im Schnellschussverfahren sind heute spürbarer als je
 zuvor. Viele Eltern, Schülerinnen und Schüler empfinden nach wie vor den 2004 verkürzten Bildungsgang zum Abitur als Belastung, weil er kreatives und selbstständiges Lernen nur schwer möglich macht und zu wenig Zeit zur Persönlichkeitsentwicklung bietet. Außerdem
 wird die Gelegenheit, schulische und außerschulische Erfahrungen zu machen, die nicht allein anhand der Anforderungen des Noten- und Punktesystems definiert werden, durch das G8 stark eingeschränkt. Viele Lehrerinnen und Lehrer sagen, dass sie nur noch oberflächlich unterrichten können – es gebe nicht genug Zeit und Freiräume, Themen zu vertiefen und wissenschaftliches Arbeiten zu lehren.

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10. November 2016

Ja zur Integration junger Geflüchteter in Ausbildung und Arbeitsmarkt, ja zur Ausbildungsbereitschaft der bayerischen Wirtschaft!

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die zum 1. September 2016 erlassene Weisung des bayerischen Innenministeriums zum „Vollzug des Ausländerrechts; Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten“ zurückzunehmen; 

─ den Ermessensspielraum der regionalen Ausländerbehörden bei der Erteilung von Ausbildungserlaubnissen zur Umsetzung der von der bayerischen Wirtschaft geforderten und im Bundesintegrationsgesetz aufgenommenen 3-plus-2-Regelung (sicherer Aufenthaltstitel während der dreijährigen Ausbildung und zwei weiterer Praxisjahre) zugunsten der Ausbildung der jungen Geflüchteten auszuschöpfen; 


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12. Oktober 2016

Richtlinien zur Sexualkunde an Schulen wie angekündigt endlich in Kraft setzen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Entwurfsfassung der Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen endlich in Form einer Bekanntmachung zu veröffentlichen und damit in Kraft zu setzen; so wie es im Bericht des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Februar 2016 angekündigt war.

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29. September 2016

Ausbildung und Arbeitsaufnahme bei der Integration von Flüchtlingen nicht behindern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Innenministeriellen Schreiben vom 1. September 2016 vorgesehene Restriktion bei der Erteilung der Duldung zum Zwecke der Ausbildung abzuschaffen und damit die Integration junger Flüchtlinge durch Arbeit voranzutreiben.

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15. September 2016

Garantiert mobil –Egal wo du in Bayern lebst

56 Prozent der Bevölkerung Bayerns wohnen in ländlichen Raum. Dieser ist geprägt durch eine geringe Bevölkerungsdichte, zerstreute Siedlungsstrukturen und große Entfernungen zwischen den Standorten für Wohnen, Arbeiten und Versorgung.
Mobilität ist eine wesentliche Grundlage für die Teilhabe am öffentlichen Leben. Der Mobilitätsalltag in dünn besiedelten ländlichen Räumen ist meist Pkw-dominiert, das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) meist völlig unzureichend. Menschen, die keinen Führerschein besitzen oder sich kein eigenes Auto leisten können oder wollen, sind auf Grund des unzureichenden ÖPNV Angebot in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt. Wer altersbedingt schon bzw. noch fahren kann, fährt Auto. Wer nicht selbst fahren kann, greift auf private Fahrdienste zurück.

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14. September 2016

Gleiche Chancen – Egal wo du in Bayern lebst

Der Staat fördert und sichert gleichwertige Lebensbedingungen und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern, in Stadt und Land. So steht es in der Bayerischen Verfassung. Wir sagen dazu: Wir wollen gleiche Chancen, egal wo du in Bayern lebst. Damit dieser berechtigte Anspruch für alle gilt, brauchen wir eine andere Politik für den ländlichen Raum. Denn dieses Recht steht auf tönernen Füßen – in vielen Gemeinden und für eine wachsende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern. Wer in kleineren Orten abseits der Ballungszentren lebt, hat im Alltag hohe Hürden vor sich. Wir Grüne sind der Meinung, dass die Wahl des Lebensortes nicht durch weit entfernte Schulen, schlechte Busverbindungen, fehlende Ärzte und Geschäfte bestimmt werden sollte. Wir wollen den Menschen auf dem Land ihr Leben durch bessere Angebote erleichtern. Nur wenn das gelingt, werden sich wieder mehr Bürgerinnen und Bürger entscheiden, auf dem Land zu bleiben oder dort hinzuziehen.

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12. Juli 2016

Asylbewerberinnen und -bewerber in Arbeitsverhältnissen

Welche Staatsangehörigkeit haben die Asylbewerberinnen, die seit Dezember 2015 eine Arbeitstätigkeit in Bayern aufgenommen haben, auf welche Altersgruppen verteilen sie sich und über welche Schulbildung (aufgeschlüsselt nach: kein Abschluss, Basisschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss, Hochschulreife oder vergleichbarer Abschluss) und Ausbildung (aufgeschlüsselt nach: keine Ausbildung, in Berufsausbildung oder Studium befindlich, abgeschlossene Berufsausbildung, Hochschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss) verfügen sie (jeweils absolut und prozentual)?

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