29. September 2016

Ausbildung und Arbeitsaufnahme bei der Integration von Flüchtlingen nicht behindern

Unser Antrag vom 29.09.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Innenministeriellen Schreiben vom 1. September 2016 vorgesehene Restriktion bei der Erteilung der Duldung zum Zwecke der Ausbildung abzuschaffen und damit die Integration junger Flüchtlinge durch Arbeit voranzutreiben.

Begründung:

In dem Schreiben des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr an die Ausländerbehörden und Regierungen vom 1. September 2016 (IMS – Vollzug des Ausländerrechts; Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten) werden Vollzugshinweise zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten festgelegt. Aus unserer Sicht verhindern jedoch die Vorgaben des IMS die Integration der Geduldeten und Asylbewerberinnen und -bewerber in Arbeit. Damit wird auch die Forderung der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft, die sich für die Regelung „3+2“ (sicherer Aufenthalt für drei Jahre Ausbildung und den anschließenden zwei Praxisjahren), welches mit dem Bundesintegrationsgesetz in Aussicht gestellt wurde, torpediert. Daneben werden auch die Vorschläge, die aus der Entwicklungszusammenarbeit hervorgehen und die Ausbildung im Inland bei einer möglichen Rückkehr der Asylsuchenden als eine gute entwicklungspolitische Maßnahme betrachten, nicht gewürdigt.

In der Flüchtlingspolitik muss auf Integration gesetzt werden. Dabei müssten unter anderem die Hürden bei der Integration konsequent abgebaut werden und Asylsuchende von Anfang an uneingeschränkten Zugang zu Arbeit und Ausbildung erhalten. Im Hinblick auf die hohen Qualifikationsanforderungen des deutschen Arbeitsmarkts und den sich abzeichnenden Fachkräftemangel in einigen Bereichen sollte dabei der Fokus auf Angeboten zur Aus- und Weiterbildung liegen, welche die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ermöglichen und weniger auf der kurzfristigen Aufnahme einer geringqualifizierten Beschäftigung. Die Qualifizierung der Menschen erfordert zwar zunächst höhere Anstrengungen und Investitionen, führt aber langfristig zu einer erfolgreicheren und nachhaltigeren Integration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt und damit zu höheren Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen. Im Gegenzug sinkt die Abhängigkeit von Sozialleistungen. Beides ist bei geringqualifizierter Beschäftigung nicht oder nur kurzfristig und nicht nachhaltig gewährleistet. Die Schaffung eines rechtssicheren Aufenthalts für Ausländer für die Dauer der Ausbildung und zwei weitere Jahre bei Beschäftigungsaufnahme beziehungsweise sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach der Ausbildung sowie der Wegfall der bisherigen Altersgrenze von 21 Jahren verbessern die Integrationschancen in Ausbildung deutlich.

Mit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes auf der Bundesebene wurden die Weichen für Integration in den Ausbildungsmarkt gelegt. Mit dem Innenministeriellen Schreiben vom 1. September 2016 werden die Ausländerbehörden in Bayern aufgefordert, bei Geduldeten konsequent aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu verfolgen. Eine Duldung zur Ausbildung darf nur erteilt werden, wenn keine konkreten Maßnahmen zur Abschiebung bevorstehen. „Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen immer schon dann bevor, wenn die Ausländerbehörde konkrete Schritte zur Beendigung des Aufenthalts unternommen oder auch nur eingeleitet hat“.

Die Ausländerbehörden werden jedoch mit einer Ablehnung des Asylantrags seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge dazu aufgefordert, aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten, auch wenn die Flüchtlinge sich während des Asylverfahrens in den Arbeitsmarkt durch die Aufnahme von Praktika, die Annahme eines Ausbildungsplatzes oder eines Abschlusses der Berufsschulen begeben haben. Sollte weiterhin der Vorrang der Aufenthaltsbeendigung vor der Integration durch Ausbildung und Arbeit stehen, werden die Bemühungen auf der Bundesebene torpediert. Daher muss die Integration durch Arbeit nicht behindert werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.