23. Januar 2017

Keine Ausbildungs- und Arbeitsverbotsregelungen für Flüchtlinge in Bayern

Unser Dringlichkeitsantrag vom 23.01.2017

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

─  die Regelungen des Bundesintegrationsgesetzes in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sowie Geduldeten wie in den anderen Bundesländern auch umzusetzen und keinen Sonderweg zu beschreiten, der Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt verhindert;

─  die Anweisung des Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr vom 19. Dezember 2016, die alle Geflüchteten in Bayern mit Ausnahme derer aus fünf bestimmten Herkunftsländern von Berufsausbildung und Arbeit ausschließen will, aufzuheben;

─  keinen generellen Ausschluss der Ausbildungsduldung für Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsstaaten auszusprechen: Die Ausländerbehörden in Bayern sollen weiterhin Anträge von Asylbewerbern auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis nach § 61 Abs. 2 Satz 1 des Asylgesetzes (AsylG) individuell prüfen;

─  Berufsbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in gleicher Weise wie duale Ausbildungen zu gestatten;

─  die für die Durchführung einer Ausbildung erteilten Duldungen an der Dauer der Ausbildung inklusive der erforderlichen zwei Praxisjahre zu orientieren, nicht an einem willkürlich gewählten Zeitraum, der dazu führen könnte, dass junge Menschen kurz vor Beendigung ihrer Ausbildung zur Rückreise aufgefordert werden.

Begründung:

Das neue Bundesintegrationsgesetz hatte das Ziel, ausbildungswilligen Betrieben die nötige Rechts- und Planungssicherheit zu geben, indem es das von den bayerischen Industrie- und Handelskammern als auch den Handwerkskammern vorgeschlagene 3-plus-2-Modell aufnahm. Die Regelung sieht vor, dass Geflüchtete ein Aufenthaltsrecht für die Dauer ihrer Berufsausbildung und zwei weiterer Praxisjahre im Betrieb unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens erhalten.
Die zum Ausbildungsbeginn am 1. September 2016 erlassene innenministerielle Anweisung zum „Vollzug des Ausländerrechts, Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten“ und die darauf folgenden Schreiben des Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr verkehrten jedoch die Absicht des Bundesgesetzgebers in ihr Gegenteil. Entgegen der geforderten und vom Bundesgesetzgeber versprochenen begünstigenden Rahmenbedingungen müssen junge Geflüchtete in Gestattung oder Duldung, die eine Ausbildung aufgenommen haben oder kurz davor stehen, verstärkt mit Arbeitsverboten oder Abschiebemaßnahmen rechnen. Für Geflüchtete in Gestattung wird die Möglichkeit, eine Ausbildung zu beginnen, in einer Vielzahl von Fällen unmöglich gemacht. Es ist fatal, dass während andere Bundesländer das Bundesgesetz unmittelbar anwenden, ausgerechnet in Bayern mit dessen aufnahmefähigem Arbeitsmarkt die Umsetzung weitgehend verhindert wird. Daher muss die Staatsregierung auf die komplizierte, missverständliche und teilweise falsche Auslegung des Bundesintegrationsgesetzes verzichten, den eingeschlagenen Weg umfassender bayerischer Sonderregelungen verlassen und die einfach geregelte Umsetzung des Bundesintegrationsgesetzes vorantreiben.
Der generelle Ausschluss von Geflüchteter aus einer Vielzahl unterschiedlicher Herkunftsländer widerspricht fundamental den bisherigen Vereinbarungen auf Bundesebene und stößt zahlreiche Geflüchtete, die derzeit an den Berufsschulen oder in sonstigen Maßnahmen auf ihren Schulabschluss und möglichst gute Deutschkenntnisse hinarbeiten, sowie deren Lehrerinnen und Lehrer vor den Kopf. Sie verstört gleichermaßen Wirtschaftsbetriebe wie ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer. Immer mehr Wirtschaftsbetriebe wollen trotz großem Arbeitskräftebedarfs unter diesen Bedingungen keine Geflüchteten mehr einstellen. Der Ausbildungspakt Bayern ist gefährdet. Es ist fatal, wenn Tausende von Geflüchteten in Bayern durch Entzug der Beschäftigungserlaubnis aus den Arbeitsverhältnissen gedrängt werden sollen, nur weil sie nicht aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Somalia und Eritrea stammen und zur Untätigkeit und Leistungsbezug gezwungen werden. Es ist absehbar, dass diese verordnete Arbeitslosigkeit massive Folgeprobleme aufwerfen wird, zu Lasten der Geflüchteten, aber auch der Kommunen, in denen sie untergebracht sind.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.