10. November 2016

Ja zur Integration junger Geflüchteter in Ausbildung und Arbeitsmarkt, ja zur Ausbildungsbereitschaft der bayerischen Wirtschaft!

Unser Dringlichkeitsantrag vom 10.11.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

─  die zum 1. September 2016 erlassene Weisung des bayerischen Innenministeriums zum „Vollzug des Ausländerrechts; Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten“ zurückzunehmen;

─  den Ermessensspielraum der regionalen Ausländerbehörden bei der Erteilung von Ausbildungserlaubnissen zur Umsetzung der von der bayerischen Wirtschaft geforderten und im Bundesintegrationsgesetz aufgenommenen 3-plus-2-Regelung (sicherer Aufenthaltstitel während der dreijährigen Ausbildung und zwei weiterer Praxisjahre) zugunsten der Ausbildung der jungen Geflüchteten auszuschöpfen;

─  im Dialog und Diskurs mit Industrie- und Handelskammern, den Arbeitsagenturen, den Berufsschulen und den Jugendhilfeeinrichtungen tragfähige und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausbildung und Beschäftigung geflüchteter Menschen zu finden und zu definieren;

─  die noch hohe Bereitschaft der Unternehmen, Flüchtlinge auszubilden, zu unterstützen und den Integrationspakt nicht zu gefährden.

Begründung:

Für die Integration von Flüchtlingen sind weiterhin große Anstrengungen erforderlich. Eine entscheidende Schlüsselrolle spielt hierbei die Ausbildung und die Beschäftigung. Die Aufrechterhaltung und Stärkung des Ausbildungswillens bayerischer Unternehmen ist essenziell für die Integration von Flüchtlingen. Trotz bisheriger bürokratischer Hemmnisse leisten bislang vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen in ganz Bayern einen vorbildlichen und großen Beitrag zur Integration. 39.376 erfolgreiche Integrationen in Arbeit, Praktika und Ausbildung sind bislang erfolgt. Von besonderer Bedeutung sind tausende bereits jetzt schon bestehender Ausbildungsverhältnisse. Grundvoraussetzung für eine hohe Ausbildungsbereitschaft ist Rechts- und Planungssicherheit.
Das neue Bundesintegrationsgesetz wollte nun endlich den ausbildungswilligen Betrieben die nötige Rechts- und Planungssicherheit geben, indem es das von den bayerischen IHKs und Handwerkskammern vorgeschlagene 3-plus-2-Modell aufnahm. Die Regelung sieht vor, dass Geflüchtete ein Aufenthaltsrecht für die Dauer ihrer Berufsausbildung unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens erhalten.
Die zum Ausbildungsbeginn am 1. September 2016 erlassene innenministerielle Anweisung zum „Vollzug des Ausländerrechts, Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten“ verkehrt jedoch die Absicht des Bundesgesetzgebers in ihr Gegenteil. Entgegen der geforderten und vom Bundesgesetzgeber versprochenen begünstigenden Rahmenbedingungen müssen junge Geflüchtete in Gestattung oder Duldung, die eine Ausbildung aufgenommen haben oder kurz davor stehen, verstärkt mit Arbeitsverboten oder Abschiebemaßnahmen rechnen, für Geflüchtete in Gestattung wird die Möglichkeit, eine Ausbildung zu beginnen, in einer Vielzahl von Fällen verunmöglicht. Es kann nicht sein, dass während ein Teil der anderen Bundesländer das Bundesgesetz unmittelbar anwenden, in Bayern dessen Umsetzung weitgehend verhindert wird.
Das derzeitige Vorgehen in Bayern ist unvereinbar mit der Forderung des 3-plus-2-Modells der bayerischen Kammern. Für die Kammern ergeben sich sogar erhebliche Zweifel, ob sie ihre im Rahmen der Initiative „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ gegebenen Zusagen im Fall einer Fortgeltung der innenministeriellen Weisung noch aufrechterhalten können. Denn unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration durch Arbeit und berufliche Ausbildung ist der gesicherte Aufenthalt und die Beschäftigungserlaubnis ihrer Auszubildenden während der Ausbildungszeit. Die Integrationsbereitschaft vieler ausbildungswilliger Unternehmen ist gestört.
Ausbildungs- und Arbeitsverbote entwerten schulische Erfolge und die Leistungen der Lehrkräfte und zermürben ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Flüchtlinge sollen nicht allein zum Nichtstun verdammt wer den, weil beispielsweise noch kein Anhörungstermin feststeht, die Anerkennungschancen als unklar eingestuft werden, lediglich eine Duldung vorliegt oder sie aus bestimmten Herkunftsländern stammen. Die geschaffene Unsicherheit erschwert es jungen Geflüchteten, weiterhin die erforderlichen Leistungen für einen guten Schulabschluss zu erbringen. Tausenden Jugendlichen und Heranwachsenden droht ein Leben in der Warteschleife und im erzwungenen Leistungsbezug. Die Ermöglichung einer Ausbildung im Rahmen einer 3-plus-2-Regelung hingegen ermöglicht Flüchtlingen ein selbstbestimmtes und selbstverantwortetes Leben, hier oder im Heimatland.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 10.11.2016 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.