22. Oktober 2014

Situation von Flüchtlingskindern und Jugendlichen sofort verbessern

Unser Dringlichkeitsantrag vom 22.10.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

1.   die Jugendämter der Kommunen, in denen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut werden, sofort finanziell und personell zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass umgehend eine personelle Aufstockung erfolgt;

2.   die Fortbildungsmöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter im Hinblick auf den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auszubauen;

3.   die Landkreise beim schnellen Ausbau der Clearingstellen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass in allen Landkreisen Anschlussstellen der Jugendhilfe eingerichtet werden;

4.   die schulischen Angebote insbesondere in Berufs- schulen deutlich aufzustocken und dafür zu sorgen, dass bedarfsgerecht während des Schuljahres zusätzliche Klassen gebildet werden können;

5.   die Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung für den Umgang mit Flüchtlingskindern und jugendlichen Flüchtlingen auszuweiten;

6.   die therapeutischen Behandlungskapazitäten bei der Traumatherapie auszuweiten, damit für traumatisierte Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge ein ausreichendes Angebot geschaffen wird;

7.   eine bundesweite Strategie zur Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter Einbeziehung der Fachöffentlichkeit zu erarbeiten, um eine gute Betreuung sicherzustellen und

8.   dem Landtag bis Ende des Jahres einen mündlichen und schriftlichen Bericht über die Umsetzung dieser Maßnahmen zu geben.

Begründung:

Minderjährige Flüchtlinge sind besonders schutzbedürftige Personen. Die fachlich gebotene und politisch gewollte Zuständigkeit der Jugendhilfe und die damit einhergehende Akzeptanz der Vorrangigkeit des Kindeswohls darf nicht asyl- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen untergeordnet werden.
Kommunen werden mit der Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge allein gelassen. Ihre Aufnahme und Betreuung stellt für bestimmte Landkreise und Städte eine sehr große Herausforderung dar. Die derzeitigen zentralen Inobhutnahmeplätze in Bayern reichen nicht aus, um die Jugendlichen aufzunehmen. Die Jugendamtsleitungen berichten von extremen Personalengpässen und Überbelastung. Die Lücken in der erforderlichen Betreuung werden teilweise von ehrenamtlichen Helferkreisen gefüllt. Ehrenamt kann aber die Arbeit der Jugendämter nur ergänzen und nicht ersetzen. Die Staatsregierung muss für adäquate personelle Ausstattung der Jugendämter sorgen und die Unterstützung der Ehrenamtlichen voranbringen.
Die Kommunen sind gefordert, die vorhandenen Inobhutnahmeplätze schnell zu erweitern und neue Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zu schaffen. Die Staatsregierung steht in der Verpflichtung, die Kommunen in Bayern zu sorgen. Die Bildungseinrichtungen müssen seitens der Staatsregierung die notwendige Unterstützung erhalten, um eine adäquate Betreuung der Kinder und Jugendlichen gewährleisten zu können.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 23.10.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.