2. Juli 2013

Nachfragen zur Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken unterhalb der Meldeschwelle

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 04.06.2013, mit den Antworten des Staatsministers für Umwelt und Gesundheit, Dr. Marcel Huber, vom 02.07.2013 (kursiv dargestellt)

Laut der Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) auf meine Schriftliche Anfrage „Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in bayerischen Atomkraftwerken, die als nicht meldepflichtig eingestuft wurden“ (Drucksache 16/16514)  erhält das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) Informationen über Ereignisse/Vorkommnisse unterhalb der Meldeschwelle nur durch Vor-Ort-Besuche auf den Anlagen Grafenrheinfeld, Isar 1 und 2 und Gundremmingen B und C.
Unabhängig davon, dass es aus meiner Sicht zumindest merkwürdig erscheint, dass das StMUG nicht auch anderweitig, also zum Beispiel per e-Mail o.Ä., über Ereignisse unterhalb der Meldeschwelle informiert wird, kommt hierdurch den Vor-Ort-Besuchen eine größere Bedeutung zu als in anderen Bundesländern, in denen die Landesatomaufsichtsbehörde auch mittels einzelner Meldungen über Ereignisse unterhalb der Meldeschwelle informiert wird.
Laut der o.g. Antwort des StMUG hat dieses gleichwohl Kenntnis über Ereignisse unterhalb der Meldeschwelle. Um welche Ereignisse es sich dabei handelt, ist bislang aber noch unbekannt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. Zu jeweils welchem genauen Zeitpunkt (Kalenderdatum bitte) war das StMUG in dieser Legislaturperiode bislang zwecks Überprüfungen auf einer Anlage der fünf bayerischen Leistungsreaktoren? (Bitte jeweils explizit die jeweiligen Kalenderdaten und den jeweiligen Anlagenamen des einzelnen Vor-Ort-Besuchs angeben.)
zu 1.: An nachfolgend genannten Tagen, beginnend mit dem 20.10.2008, waren Vertreter des StMUG vor Ort in den bayerischen Kernkraftwerken.
(Anmerkung: Die Tabelle entnehmen Sie bitte der unten verlinkten Antwort der Staatsregierung im Drucksachenlayout, da die Tabelle aus graphischen Gründen leider nicht in die Form meiner Homepage zu bringen ist)

2. Von welchen Vorkommnissen unterhalb der Meldeschwelle hat das StMUG im letzten und in diesem Jahr bis dato Informationen
a)        durch Vor-Ort-Besuche auf der Anlage
b)        anderweitig
erhalten?
(Bitte jeweils differenziert nach a) und b) und mit Angabe des Kalenderdatums des Vorkommnisses, des Reaktorblocks und kurzer Beschreibung des Vorkommnisses.)
3. Von welchen darüber hinausgehenden Vorkommnissen unterhalb der Meldeschwelle hat die vom StMUG beauftragte Sachverständigen-Organisation, wie der TÜV, im letzten und in diesem Jahr bis dato Informationen
a)        durch Vor-Ort-Besuche auf der Anlage
b)        anderweitig
erhalten?
(Bitte jeweils differenziert nach a) und b) und mit Angabe des Kalenderdatums des Vorkommnisses, des Reaktorblocks und kurzer Beschreibung des Vorkommnisses.)
Zu 2. a) und b) und 3. a) und b): Die gesamte Aufsicht des StMUG einschließlich der Tätigkeit der beauftragten Sachverständigen dient der Sicherheit der Anlagen. Die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) greift bestimmte Sachverhalte, selbst solche, die nur eine geringe oder keine sicherheitstechnische Bedeutung haben, heraus und unterwirft sie einer formalen Meldepflicht. Die gesamte übrige Aufsicht befasst sich mit Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht unterliegen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 21.03.2013, LT-Drs. 16/16514 verwiesen.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.