14. Mai 2014

Kriegsflüchtlinge aus Syrien unbürokratisch aufnehmen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 14.05.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. ein bayerisches Landesaufnahmeprogramm für Kriegsflüchtlinge aus Syrien aufzulegen,
2. die Ausländerbehörden anzuweisen, bei staatenlosen Personen deren Angaben zur Aufenthaltsdauer in Syrien zu übernehmen,
3. die Ausländerbehörden anzuweisen, darauf zu verzichten, Kriegsflüchtlinge aus Syrien dazu anzuhalten, zu Verfahrenszwecken Papiere bei der syrischen Botschaft oder syrischen Konsulaten einzuholen,
4. für die Kontingentflüchtlinge, die nicht im Rahmen des Familiennachzugs nach Bayern kommen, Übergangswohnungen zur Verfügung zu stellen,
5. schriftlich und mündlich zu berichten, wie viele Flüchtlinge aus Syrien im Rahmen des staatlichen Aufnahmeprogramms in Bayern bisher aufgenommen wurden,
6. dafür zu sorgen, dass die Flüchtlinge, für die Bürgerinnen und Bürger aus Bayern Aufnahmeanträge gestellt haben, und teilweise auch Verpflichtungserklärungen für die Unterbringung und Verpflegung ihrer Verwandten eingegangen sind, möglichst bald zu ihren Verwandten kommen können und die Antragsteller über den weiteren Fortgang des Verfahrens umgehend zu informieren,
7. sich dafür einzusetzen, dass für die 3.494 Personen, für die in Bayern lebende Verwandte oder Dritte Verpflichtungserklärungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegeben haben, wie auch die 3.518 Kriegsflüchtlinge, für die durch ihre Verwandten keine entsprechenden Zusagen gegeben werden konnten, möglichst schnell die erforderlichen Visa erteilt werden.
8. sich auf Bundesebene für eine Erhöhung des Bundeskontingents zur Aufnahme syrischer Kriegsflüchtlinge einzusetzen.
9. sich auf Bundesebene für eine bessere Personalorganisation des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge einzusetzen, damit die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Familiennachzug syrischer Kriegsflüchtlinge schnell und zeitnah bearbeitet werden können, und alle Antragsteller zumindest umgehend eine Bestätigung erhalten, dass ihre Anträge beim Bundesamt angekommen sind,
10. sich auf Bundesebene für eine bessere personelle Ausstattung und Funktionsfähigkeit der Konsulate und Botschaften in den Anrainerstaaten Syriens und Ägyptens und insbesondere in Beirut einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass die Termine in der deutschen Botschaft Beirut zeitnah und korruptionsfrei vereinbart werden können.

Begründung:

Viele bayerische Bürgerinnen und Bürger mit Verwandten in Syrien sind verzweifelt, da sie nicht wissen, ob und wann sie ihre nächsten Verwandten aus Lebensgefahr und Kriegsgebiet retten können. Sie erleben einen Albtraum in Sorge um ihre Verwandten, die Schreckensnachrichten enden leider nicht.
Nach wie vor sind viele Anträge auf Familiennachzug nicht durch das BAMF bearbeitet worden. Viele Familienangehörige von Kriegsflüchtlingen aus Syrien haben noch gar keine Nachricht vom Bundesamt erhalten.
Staatenlose Flüchtlinge, die in Bayern aufgenommen werden sollen, werden zudem aufgefordert, schriftlich nachzuweisen, dass sie zuvor mindestens drei Jahre lang in Syrien gelebt haben. Bei vielen Betroffenen ist dies jedoch nicht zumutbar. Die entsprechenden Papiere sind häufig bei Kriegshandlungen zerstört worden oder auf der Flucht verloren gegangen. Die Beweislast für den Aufenthaltsnachweis auf diese Art den Flüchtlingen aufzubürden ist u.E. unverhältnismäßig. Auch sich in Asylverfahren befindende Kriegsflüchtlinge wurden in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen von den Ausländerbehörden dazu aufgefordert, bei der syrischen Botschaft oder bei syrischen Konsulaten Papiere für ihr Verfahren einzuholen. Dieses Vorgehen führt dazu, dass manche Betroffenen dazu gezwungen sind, mit der Regierung zu kommunizieren, vor der sie geflohen sind. Hierauf ist zu verzichten. Im Zweifel soll den Angaben der Flüchtlinge Glauben geschenkt werden.
Nach Berichten verschiedener Medien und Flüchtlingsorganisationen sind die deutschen Botschaften und Konsulate in den Anrainerstaaten Syriens und in Ägypten personell überlastet. Insbesondere die Vertretung in Beirut benötigt mehr Personal, um die Visaanträge zeitnah bearbeiten zu können.
Die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ist nicht sinnvoll, da Flüchtlinge Rückzugsmöglichkeit brauchen, und zudem Wohnungen ohnehin günstiger als Gemeinschaftsunterkünfte sind.
Den Bundesländern wird nach § 23 Abs. 1 AufenthG die Möglichkeit eröffnet, in Ergänzung der Aufnahmeanordnung des Bundes, eigene Aufnahmeanordnungen für Familienangehörige von Syrern zu erlassen. Von dieser Empfehlung haben mittlerweile bis auf Bayern alle anderen Bundesländer Gebrauch gemacht und eigene Landesaufnahmeordnungen erlassen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 15.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.