Keine Lobbypolitik auf dem Rücken der Polizei
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Thomas Mütze, Ulrike Gote, Susanna Tausendfreund, Dr. Sepp Dürr, Ludwig Hartmann, Christine Kamm, Christine Stahl, Simone Tolle und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest:
1. Mit ihrer Entscheidung, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern, hat die Bundesregierung und die schwarz-gelbe Bundestagskoalition den gesellschaftlichen Konsens, der mit der bisherigen Zeitplanung zum Ausstieg aus der Atomenergie unter rot-grün gefunden wurde, aufs Gröbste missachtet. Die Entscheidung am Bundesrat vorbei zu treffen, ist zudem ein verfassungsrechtlich unzulässiger Weg.
2. Die Aufkündigung des Atomkompromisses hat zu erheblichem Unmut in breiten Teilen der Bevölkerung geführt, der u.a. in den Großdemonstrationen in Berlin, Hamburg und München und den massenhaften Protesten anlässlich des jüngsten Castortransports seinen Ausdruck gefunden hat. Diese politische Fehlentscheidung treibt die Bürgerinnen und Bürger zu Recht auf die Straße.
3. Der große politische Fehler, den mühsam errungenen Atomkompromiss aufzukündigen, darf nicht weiter auf dem Rücken der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ausgetragen werden. Politische Auseinandersetzungen müssen politisch gelöst werden und dürfen nicht ohne Rücksicht auf den gesellschaftlichen Frieden gegen den Willen der Bevölkerung durchgedrückt werden. Die Laufzeitverlängerung muss deshalb zurückgenommen werden.
4. Die Proteste anlässlich des Castortransports sind ganz überwiegend friedlich abgelaufen. Dank der Kooperationslinie auch bei Sitzblockaden und anderen Aktionen und dank des besonnenen Verhaltens der allermeisten Demonstrierenden und der Polizeieinsatzkräfte konnten die befürchteten Eskalationen vermieden werden.
5. Angesichts der Gefahren, die von der Atomenergie ausgehen, und der ungelösten und im Grunde unlösbaren Frage der Endlagerung des Atommülls, ist es verständlich und nachvollziehbar, dass viele der Demonstrierenden mit friedlichen Sitzblockaden und anderen Aktionen auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht haben.
6. Sachbeschädigungen und gewaltsame Übergriffe dürfen nicht dazu herangezogen werden, den gesamten friedlichen Widerstand zu diskreditieren und zu kriminalisieren.
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Unser Antrag wurde leider bei Gegenstimmen der CSU, FDP und der FW abgelehnt. Anbei finden Sie unseren Antrag im Originallayout des Bayerischen Landtags, den diesbezüglichen Beschluss und den Diskussionsverlauf als Auszug aus dem Plenarprotokoll. Weitere Informationen liefert die in Verbindung stehende Nachricht.