21. März 2013

Keine Genehmigung für Fracking zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

– sich beim Bundesrat für ein Verbot von Fracking-Methoden bei der Erdgasgewinnung einzusetzen,

– der geplanten Änderung der UVP-Verordnung-Bergbau und der geplanten Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes nicht zuzustimmen,

– sich für eine Änderung des Bergrechts einzusetzen mit dem Ziel einer deutlichen Steigerung der Transparenz und der Bürgerbeteiligung.

Begründung:

Der Druck auf die Genehmigungsbehörden und in der Öffentlichkeit zur Genehmigung von Fracking-Methoden bei der Aufsuchung bzw. Erschließung neuer, so genannter unkonventioneller Erdgasfelder nimmt zu. Zu Recht sind die Fracking-Methoden umstritten, da sie eine erhebliche Gefährdung von Wasser, Boden und z.T. auch Luft darstellen. Es handelt sich um alles andere als eine ausgereifte Technologie. Angesichts des immensen Energieaufwands ist auch die Klimabilanz der Gasgewinnung fragwürdig.

Die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas unter Einsatz der Fracking-Technologie und bei Verwendung umwelttoxischer Chemikalien ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht verantwortbar. Es können nach dem aktuellen Wissensstand keine ausreichenden Anforderungen gestellt werden, wie die Fracking-Technologie gefahrlos eingesetzt werden kann. Eine Genehmigung von Fracking-Methoden muss daher ausgeschlossen werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesumweltministers zu Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz und zur Umweltverträglichkeitsprüfung stellen keine Alternative zu dem gewünschten Verbot von Fracking dar. Sie regeln die Anwendung von Fracking-Methoden weitgehend in den Gebieten, in denen bisher Fracking schon verboten war und geben dafür andererseits den überwiegenden Teil der Fläche für Fracking-Anwendungen frei.

Die Transparenz und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bergrecht liegen im Vergleich zu den Beteiligungsmöglichkeiten bei Genehmigungsverfahren bei anderen oberirdischen Eingriffen weit zurück. Die Umweltauswirkungen können aber bei bergrechtlichen Genehmigungen ähnlich gravierend sein. Daher ist das Bergrecht dringend zu reformieren.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider in namentlicher Abstimmung mit 60:71 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Diskussionsverlauf.