1. Februar 2013

Antrag: Keine Abschaffung der Luftverkehrssteuer

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
ihre Bemühungen, über den Bundesrat die Abschaffung der Luftverkehrssteuer zu fordern, umgehend einzustellen und sich stattdessen für die Beibehaltung dieser Steuer einzusetzen.

Begründung:
Wie in der Bundesratsdrucksache 688/12 zu lesen ist, soll die geplante Abschaffung der Luftverkehrsteuer vor allem der Subventi-onierung der Billig-Anbieter dienen, die unter der Steuer angeblich sehr zu leiden hätten. Wörtlich heißt es dazu: „Der Bundesrat bedauert, dass der Deutsche Bundestag die Änderungen bei der Luftverkehrssteuer mit den Änderungen bei der Energie- und Stromsteuer verknüpft hat, […] Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich der Luftverkehr in Deutschland befindet, hält es der Bundesrat für erforderlich, die Branche von der Luftverkehrssteuer zu entlasten. Er fordert die Bundesregierung daher […] auf, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Abschaffung der Steuer vorzulegen. Auch wenn in der Fortschreibung des INFRAS-Gutachtens vom 9. Oktober 2012 für den Passagierluftverkehr auch im Jahr 2012 ein Wachstum von 2,7 Prozent prognostiziert wird, findet dieses jedoch ausschließlich auf internationalen Verbindungen statt. Die Passagierzahlen im Inlandsflugverkehr werden nach Einschätzung der Gutachter dagegen um 1,7 Prozent zurückgehen. […] Mitverantwortlich für den Rückgang des innerdeutschen Passagierluftverkehrs ist vor allem auch das Low Cost Segment, in dem das Streckenangebot gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich reduziert wurde. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt sieht dies in seinem Low Cost Monitor 2/2012 als eine Folge der im Jahr 2011 eingeführten Luftverkehrsteuer, die bei Inlandsverbindungen auf den Hin- und Rückflug erhoben wird, so dass sie eine massive Zusatzbelastung darstellt. Gerade der Inlandsluftverkehr reagiert aufgrund niedriger Margen empfindlich auf zusätzliche Kostenfaktoren. […] Diese Wachstumsdelle wird absehbar auch im Jahr 2012 nicht aufgeholt werden können.“
Damit soll der einzige Verkehrssektor, der ohnehin von allen anderen Steuern befreit ist und mit vielen Milliarden Steuergeldern subventioniert wird, erneut entlastet werden. Zugutekommen soll das Geld Leuten wie dem Chef von Ryanair, Michael O’Leary, der in einem SZ-Interview gesagt hat: „Die Umwelt interessiert mich einen Dreck.“ Nachträglich belohnt werden soll offenbar der ehemalige Chef von Air Berlin, Hartmut Mehdorn, der die Steuer u.a. als „Unzucht mit Abhängigen“ bezeichnet hatte.
Dass Teile der Politik unter Führung der Staatsregierung diesem unflätigen Gezeter nachgegeben haben, ist u.E. ein absolutes Unding. Wer glaubt, mit der Abschaffung einer Steuer von 4 Euro pro Inlandsflug die Fluggesellschaften und Flughäfen aus den roten Zahlen zu bringen, leidet unter akutem Realitätsverlust. Die gesamte Branche einschließlich ihrer Lobbyisten in der Politik unterliegt offenbar nach wie vor dem Irrglauben, die Zahlen von Passagieren und Flugbewegungen ließen sich ungeachtet geänder-ter Rahmenbedingungen unbegrenzt steigern. Eine Sanierung des Flughafens Nürnberg wird Finanzminister Dr. Söder auf diesem Weg jedenfalls nicht erreichen, zumal die Argumentation der Abschaffungsbefürworter auch noch unehrlich ist.
Das sehr einseitig zitierte INFRAS-Gutachten, das im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstellt worden war, zeigt sich hinsichtlich der Auswirkungen der Steuer auf den Low Cost Sektor sehr viel vorsichtiger: „Die Flughäfen mit ausgeprägtem Low Cost Segment verzeichneten zwischen 2005 und 2009 ein stärkeres Wachstum als der Durchschnitt der anderen deutschen Flughäfen. Das Muster ändert sich jedoch bereits im Jahr 2010, als diese Flughäfen zum ersten Mal in der betrachteten Periode ein niedri-geres Wachstum als der Durchschnitt der anderen deutschen Flug-häfen aufwiesen. Im Jahr 2011 setzt sich dieser Trend dann fort. Es stellt sich daher die Frage, ob das niedrigere Wachstum im Jahr 2011 Ausdruck einer Strukturanpassung des Low Cost Segmentes oder Auswirkung der Luftverkehrsteuer ist. „Völlig außer Acht gelassen werden andere Aspekte, die zu einer Verteuerung der Ticketpreise geführt haben: Kerosinpreis + 39,8 %, Flugsicherungsgebühren + 9,9 %, Luftsicherheitsgebühren + 7,6 % (Anstieg von 2010 auf 2011, Bundestagsdrucksache 17/10225, Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundes-tag). Tatsächlich verzichtet haben laut INFRAS wegen der Steuer rund 2 Mio. Passagiere auf einen Flug ab Deutschland. Davon sind 1,25 Mio. auf andere Verkehrsmittel (z.B. Bahn) ausgewichen oder haben verzichtet, und nur rund 750.000 Passagiere sind auf ausländische Flughäfen ausgewichen (allerdings nicht nach Österreich oder in die Schweiz).