Haushaltsplan 2013/2014: Förderung von dezentralen KWK-Anlagen (Kap. 07 05 TG 75 – 76)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Kap. 07 05 (Verkehrswesen, Energiewirtschaft, Landesentwicklung) wird in der TG 75 – 76 (Förderung von Maßnahmen im Energiebereich) ein neuer Tit. „Programm zur Förderung von dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen“ (KWK-Anlagen) eingefügt und pro Haushaltjahr mit 10.000,0 Tsd. Euro ausgestattet.
Begründung:
Bei den Beratungen in der „Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Energiewende in Bayern“ wurde deutlich, dass der Einsatz von KWK-Anlagen erheblich zur Netzentlastung beitragen kann. Ein Ausbau der KWK-Anlagen ist insbesondere in Bayern auch sinnvoll im Hinblick auf die Herausforderungen der Versorgungssicherheit angesichts der anhaltenden Verzögerungen beim Bau neuer großer Ersatzkraftwerke.
In Kenntnis der Novellierung des KWK-Gesetzes und der bestehenden Förderung der KWK durch das Marktanreizprogramm hat die Energiekommission einstimmig beschlossen: „Die Bayerische Staatsregierung muss die Maßnahmen des Bundes, die die Rahmenbedingungen für die KWK verbessern, aktiv – auch mit eigenen Maßnahmen – unterstützen.“
Der Betrag von 10 Mio. Euro ergibt sich aus einer Abwägung der haushaltspolitischen Möglichkeiten einerseits und andererseits aus der Abschätzung des Zuschussbedarfs, um zusätzliche Investitionen in KWK-Anlagen in nennenswertem Umfang anzuregen.