20. Februar 2009

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Überprüfung staatlicher Liegenschaften auf ihre Eignung für Photovoltaik (Kap. 13 31 neuer Tit.)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:

In Kap. 13 31 wird ein neuer Tit. „Kosten der Untersuchungen staatlicher Liegenschaften auf ihre Eignung für Photovoltaik“ in Höhe von 1,7 Mio. Euro eingestellt.
Die Mittelbewirtschaftung erfolgt durch die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern.

Begründung:
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 27. November 2007 Erleichterungen bei der Nutzung von Photovoltaik auf Dächern der staatlichen Liegenschaften beschlossen (Drs. 15/9405).
Um die Kosten der Untersuchung der staatlichen Liegenschaften zu decken, sind zusätzliche Haushaltsmittel notwendig. Durch Entgelte, die für die Nutzung der Liegenschaften erhoben werden, können diese Ausgaben mittelfristig refinanziert werden.

<<<< Unser Antrag wurde am 02.04.2009 im Plenum abgelehnt.