28. Januar 2009

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Energetische Sanierung der Obersten Baubehörde (Kap. 03 61 Anlage S Tit. 711 02)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:

In Kap. 03 61 der Anlage S werden im Titel „Oberste Baubehörde“ (Tit. 711 02-4) die für das Jahr 2010 vorgesehenen Mittel und Verpflichtungsermächtigungen auf das Jahr 2009 vorgezogen.

Begründung:
Es ist erfreulich, dass die Staatsregierung mittlerweile ebenfalls zur Erkenntnis gekommen ist, dass beim Gebäude der Obersten Baubehörde „erhebliche Mängel des Wärmeschutzes“ bestehen und „dringender Sanierungsbedarf“ gegeben ist.
Umso unverständlicher ist, dass angesichts dieser Erkenntnis die Planung der Sanierung erst im Jahr 2010 vorgesehen ist.

<<<< Der Antrag wurde im Plenum am 31.3.2009 für erledigt erklärt.