16. April 2013

Gibt es bereits einen Stilllegungsantrag für Isar 1?

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann zum Plenum am 16. April 2013 mit der Antwort durch das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Hiermit frage ich die Staatsregierung:

Ist es richtig, dass sich das Atomkraftwerk Isar 1 immer noch nicht in der „Nachbetriebsphase“ (sondern im dauerhaften Nichtleistungsbetrieb) befindet, weil sich der Anlagenbetreiber E.ON weigert die entsprechende Erklärung zum Verzicht auf den Leistungsbetrieb abzugeben, wenn ja, wie beurteilt die Staatsregierung dieses Verhalten von E.ON unter dem Gesichtspunkt, dass der Betreiber aber bereits einen Antrag auf Stilllegung und Abriss gestellt hat, und wann rechnet die Staatsregierung mit einer entsprechenden juristisch verbindlichen Erklärung von E.ON auf den Betrieb von Isar 1 zu verzichten? 

Antwort durch das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit:

Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb des KKI 1 ist kraft Gesetzes erloschen. Eine juristisch verbindliche Erklärung zum Verzicht auf den Leistungsbetrieb ist im Atomgesetz nicht vorgesehen. Die Bayerische Staatsregierung rechnet nicht mit einem solchen Schritt durch E.ON Kernkraft GmbH. Für die Durchführung des Stilllegungsverfahrens ist dieser Schritt unerheblich.