Garantiert mobil –Egal wo du in Bayern lebst
Positionspapier
GARANTIERT MOBIL –EGAL WO DU IN BAYERN LEBST
Beschluss der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag am 15.09.2016 auf ihrer Herbstklausur in Aschaffenburg
Ausgangslage
56 Prozent der Bevölkerung Bayerns wohnen in ländlichen Raum. Dieser ist geprägt durch eine geringe Bevölkerungsdichte, zerstreute Siedlungsstrukturen und große Entfernungen zwischen den Standorten für Wohnen, Arbeiten und Versorgung.
Mobilität ist eine wesentliche Grundlage für die Teilhabe am öffentlichen Leben. Der Mobilitätsalltag in dünn besiedelten ländlichen Räumen ist meist Pkw-dominiert, das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) meist völlig unzureichend. Menschen, die keinen Führerschein besitzen oder sich kein eigenes Auto leisten können oder wollen, sind auf Grund des unzureichenden ÖPNV-Angebots in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt. Wer altersbedingt schon bzw. noch fahren kann, fährt Auto. Wer nicht selbst fahren kann, greift auf private Fahrdienste zurück. Eltern chauffieren ihre Jüngsten zum Sport, ins Kino oder zum Kindergeburtstag, Oma und Opa müssen sich von den erwachsenen Enkeln zum Arzt oder Einkaufen fahren lassen. Das sichert eine gewisse Mobilität, jedoch keine Unabhängigkeit.
Der ÖPNV besteht weitestgehend aus Schülerverkehren. Faktisch orientieren sich Linienführungen und Fahrplan vielfach am Schülerverkehr. Außerhalb der Schulzeiten, d.h. in den Tagesrandzeiten, am Wochenende oder in den Ferien ist das Angebot sehr dünn oder fehlt in Gänze. Ein derart schlecht ausgebauter ÖPNV ist keine Alternative zum eigenen Auto.
Trübe Aussichten
Der einigermaßen wirtschaftliche Betrieb von Linienverkehren ist in ländlichen, peripheren Räumen mit geringer Siedlungsdichte eher schwierig, weil das dafür notwendige Mindestfahrgastaufkommen oft fehlt. Die demografische Entwicklung führt zu einem Rückgang der Schülerzahlen. Der wirtschaftliche Betrieb der herkömmlichen, auf Schülerverkehre basierten ÖPNV-Angebote, wird dadurch erschwert, wenn die größte Kundengruppe wegbricht. Der Zuschussbedarf steigt, der Kostendeckungsgrad sinkt. Es muss mehr Überzeugungsarbeit in politischen Gremien für die Aufrechterhaltung oder gar den Ausbau des ÖPNV geleistet werden.
Es verändert sich aber nicht nur der ÖPNV im ländlichen Raum. Je weniger Menschen in einem Ort wohnen, desto unwirtschaftlicher ist es dort für den alteingesessenen Einzelhandel. Die Zeiten sind vorbei, in denen man sich auch in den kleinsten Gemeinden selbstständig und allumfassend mit Dienstleistungen und Gütern des täglichen Bedarfs versorgen konnte. Dafür muss man heute meist in die größeren Gemeinden fahren. Ähnliches gilt für Arbeitsplätze und Ausbildung: Dienstleistungen, Gewerbe, Behörden und Schulen konzentrieren sich auf immer weniger zentrale Standorte. Diese Entwicklung führt zu einem zunehmenden Mobilitätsbedarf, der auf ein unzureichendes Verkehrsangebot an Bussen und Bahnen trifft. Dort, wo sich Nahversorgungs-, Bildungs- und andere öffentliche Einrichtungen auf dem Rückzug befinden, ist ein gutes Mobilitätsangebot aber von umso größerer Bedeutung, um auch in Zukunft attraktive Lebensbedingungen zu gewährleisten. Ältere Menschen und Jugendliche ohne eigenes Auto sind besonders betroffen und auf ein funktionierendes öffentliches Verkehrssystem angewiesen. Auch im ländlichen Raum muss es möglich sein, alle Mobilitätsbedürfnisse für Ausbildung, Beruf, Arztbesuche, Einkaufen und Freizeit auch ohne eigenes Auto nachhaltig befriedigen zu können.
So stellen sich GRÜNE nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum vor:
1. Mobilitätsgarantie, egal wo du lebst
Um immer und überall gut angebunden zu sein, ist unser langfristiges Ziel eine Mobilitätsgarantie für Bayern: Alle Orte im Land sollen an allen Wochentagen von fünf Uhr morgens bis Mitternacht mindestens stündlich angebunden sein.
2. Verkehrsverbünde für ganz Bayern
Ländliche Räume in Bayern sind oft weiße Flecken in der Verkehrsverbundlandschaft. Verkehrsverbünde bieten viele Vorteile. Verkehrsverbünde koordinieren Bus und Bahn. Es gibt ein einheitliches Fahrpreissystem, das bei allen Verkehrsunternehmen gilt, abgestimmte Fahrpläne, einheitliche Fahrplaninformationen und Anschlusssicherung zwischen Angeboten aller Verkehrsunternehmen. Ein Verkehrsverbund ist die beste Plattform für die Kooperation zwischen den Verkehrsunternehmen und der öffentlicher Hand, die Verbundgesellschaft koordiniert die Zusammenarbeit. Durch eine sinnvolle Arbeitsverteilung der Partner untereinander entstehen Synergien, die erst einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr ermöglichen.
3. Ungenutzte Potentiale des Schienenverkehrs nutzen
Zur Bewältigung der Verkehrsströme aus dem ländlichen Raum hin zu den Verdichtungsräumen sowie zwischen den ländlichen Zentren untereinander kann die Schiene als Rückgrat des ÖPNV noch deutlich mehr leisten. Dazu sind die Fahrzeiten durch Schließung von Elektrifizierungslücken oder Infrastrukturausbauten zu verkürzen und insgesamt mehr Züge durch den Freistaat zu bestellen.
- Halbstundentakt
- Streckenreaktivierungen und Bestellung von Regelverkehren, dort wo verkehrlich sinnvoll
- Bestellung von Freizeitverkehren
4. Bayern-Takt für Bus und Bahn
Der Schienenverkehr gewährleistet zwar bereits eine grobe Erschließung der Fläche, er konzentriert sich aber meist nur auf die Anbindung der umliegenden Ballungsräume und kann somit nur einen Teil der Verkehrszwecke der ländlichen Bevölkerung abdecken. Der SPNV ist um getaktete, regionale Buslinien in Räumen zu ergänzen, die nicht vom Schienenverkehr bedient werden. Dort, wo wichtige Zentren im ländlichen Raum keinen Schienenanschluss haben oder wichtige Verkehrsknoten nicht direkt verbunden sind, wollen wir die Lücken im Netz durch miteinander getaktete Schnellbuslinien schließen.
5. Bayern-Tarif
Für eine hohe Akzeptanz des ÖPNV sind einfache und kundenfreundliche Tarife eine wichtige Voraussetzung. Das gilt auch für Fahrten, die über die Grenzen eines Verbunds hinausgehen. Dafür wollen wir einen Landestarif, wie dies Baden-Württemberg plant, schaffen. Andere Bundesländer wie Brandenburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachen haben solche Tarife bereits in unterschiedlicher Ausgestaltung. Mit einem Bayern-Tarif wäre man landesweit einfach und bequem unterwegs für Fahrten mit dem Nahverkehr.
Ganz gleich, ob mit Nahverkehrszügen, Regional- oder Stadtbussen, Straßen- oder U-Bahn, mit dem Bayern-Tarif können die Menschen landesweit und einfach bequem unterwegs sein. Eine Fahrkarte reicht aus, um zum Ziel zu gelangen.
6. Bayern-Fahrplan
Zu einem leistungsfähigen und verlässlichem Verkehrsangebot gehören auch ein einheitliches Fahrkartensortiment, einheitliche Tarifbestimmungen und eine qualitativ hochwertige Fahrgastinformation. Diese so genannte Bayern-Info liefert alle notwendigen Infos verkehrsträgerübergreifend für die gesamte Reisekette.
Aktuell baut die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) im Auftrag des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr ein eigenes „durchgängiges elektronisches Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungs-System“ (DEFAS) auf. Ziel ist nach Angaben der BEG eine hochwertige, flächendeckende Fahrgastinformation und Anschlusssicherung des öffentlichen Verkehrs auf Straße und Schiene auf der Basis von Echtzeitdaten. Um dieses Ziel aber zu erreichen, besteht offensichtlich noch Optimierungsbedarf: In das System müssen endlich alle ÖPNV-Angebote in Bayern einschließlich Mobilitätsplattformen (Mitfahrgelegenheiten, Qixxit, blablacar, flinc usw.) sowie eine Preisauskunft integriert werden.
7. Neue Angebotsformen
Digitale Systeme eröffnen neue Möglichkeiten für neue Angebotsformen. Mobiles Internet macht es unglaublich einfach, alle verfügbaren Mobilitätsformen im ländlichen Raum zu bündeln und intelligent miteinander zu verbinden. So hat die DB Regio mit „wohin du willst“ einen Mobilitätsplaner entwickelt, der weit mehr ist als eine Fahrplan-App.
Wir wollen diese Möglichkeiten nutzen und Angebote schaffen, damit die Menschen ans Ziel kommen, selbst dann, wenn dies mit einer bestehenden Verbindung nicht möglich ist. Dafür muss in die App ‚bayern-fahrplan.de‘ die automatische Suche nach Mitfahrgelegenheiten von flinc oder ähnliches integriert werden, um Mobilitätsangebote über den öffentlichen Nahverkehr hinaus zu schaffen.
8. Flexible Angebote
Angebote wie Rufbus oder Bürgerbus bieten neue Perspektiven für flexible Bedienkonzepte überall dort, wo ein attraktiv getakteter Busverkehr im Regelbetrieb nicht umsetzbar ist.
9. Mobilitätsdrehscheiben
Knoten- und Busbahnhöfe im ländlichen Raum sind zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität zu multimodalen „Mobilitätsdrehscheiben“ zu entwickeln. Diese verknüpfen leistungsfähige ÖPNV-Angebote auf den Hauptachsen mit örtlichen und regionalen Busverkehrssystemen, die für die letzte Meile mit Car-Sharing-Systemen sowie Fahrradverleihsystemen abgerundet werden.
10. Touristische Verkehre mitdenken
Urlaubsgäste wollen vor Ort gerne mobil ohne Auto sein. Bei der Planung des ÖPNV sind deshalb touristische Verkehre mitzudenken. Urlauber können helfen, den ÖPNV besser auszulasten. Über die Kurabgabe finanzierte Gästekarten, die die kostenlose Nutzung des ÖPNV beinhalten, sind nicht nur bei den Urlaubern beliebt, sie leisten auch einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV-Angebotes. In Baden-Württemberg ist die Verwendung der Kurabgabe auch für ÖPNV-Finanzierung erlaubt, in Bayern leider nicht. Wir wollen daher das Kommunalabgabengesetz (KAG) überarbeiten, um den Kommunen die Mitfinanzierung des ÖPNV über die Kurabgabe zu erlauben.
Grüne Forderungen
- Das Mobilitätsverhalten und die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung, aber auch das Angebot werden von zahlreichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Der rechtliche Rahmen und die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs geben den Gestaltungsspielraum vor. In Zeiten rückläufiger Bevölkerungszahlen müssen alternative Finanzierungen und Mobilitätsangebote entwickelt und umgesetzt werden.
- Der ÖPNV ist nach dem BayÖPNVG lediglich eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. Bei einer Aufwertung des ÖPNV zu einer Pflichtaufgabe müssten die Kommunen mit entsprechenden Mitteln für den Betrieb des ÖPNV ausgestattet werden.
- Der Nahverkehrsplan enthält Ziele und Konzeption des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs. Die Aufstellung von Nahverkehrsplänen muss für Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs verpflichtend werden.
- Bedienungsstandards wie Betriebs- und Verkehrszeiten, räumliche Erschließung (Erschließungsqualität) und Bedienungshäufigkeiten (Bedienungsqualität) sind verbindlicher zu regeln als in Art. 5 BayÖPNVG oder in der „Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.
- Bei der Investitionsförderung über Entflechtungsmittel ist der Schwerpunkt auf den kommunalen ÖPNV und den Radverkehr zu legen. Der Verteilungsschlüssel zwischen kommunalem Straßenbau und ÖPNV ist umzudrehen.
- Vertaktete Schnellbuslinien müssen über ein Förderprogramm ‚Regiobuslinien‘ bezuschusst werden.
- Bürgerbusprojekte müssen durch Zuschüsse für Fahrzeuge und die Erstattung der Kosten für Personenbeförderungsscheine besser unterstützt werden.
- Der Bau von Abstellplätzen für Fahrräder, insbesondere für Fahrräder mit Elektromotor (Pedelecs), an Bahnhaltestationen ist durch ein gesondertes Förderprogramm zu forcieren.
- Um Impulse für bedarfsgerechte Innovationen im ÖPNV zu setzen, ist ein „Kompetenzzentrum Innovative Angebotsformen im ÖPNV“ wie in Baden-Württemberg zu schaffen. Das Kompetenzzentrum erarbeitet Leitlinien für die Einrichtung neuer Angebotsformen im ÖPNV, berät kommunale Aufgabenträger bei der Einrichtung neuer Angebotsformen im ÖPNV, baut ein Netzwerke der ÖPNV-Aufgabenträger, sowie der Betreiber neuer ÖPNV-Angebotsformen zur Förderung des Best-Practice-Austauschs auf und tritt als Ideengeber zur Entwicklung neuer Angebotsformen im ÖPNV auf. Das Kompetenzzentrum könnte bei der BEG angesiedelt werden.
- Der ÖPNV ist in der Standort- und Bauleitplanung stärker zu berücksichtigen. Bei Standortfestlegungen werden die entstehenden Kosten für den ÖPNV, etwa durch ungünstige Streckenverläufe, kaum in die Abwägung einbezogen. Hier ist darauf hinzuwirken, dass der ÖPNV einen höheren Stellenwert in der Abwägung von Standorten erhält (z. B. bei Schulstandorten, Neubaugebieten, sonstigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge und darüber hinausgehenden Einrichtungen).
- Durch auf den ÖPNV abgestimmte Schulbeginn- und Schulschlusszeiten sind erhebliche Einsparpotenziale vorhanden.
- Damit Urlaubsorte Touristinnen und Touristen vor Ort die Möglichkeit der kostenlosen Benutzung des ÖPNV anbieten können, ist im Kommunalabgabengesetz eine Ausweitung des Verwendungszweckes für Kurbeiträge vorzusehen.
- Touristische Verkehre sind im Nahverkehrsplan zu berücksichtigen.
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Hier finden Sie die gelayoutete Version unseres Beschlusses als pdf-Datei.