Fracking im Raum Weiden/Oberpfalz
Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann zur Plenarsitzung am 26.03.2014
Nachdem die Vorarlberger Nachrichten am 25.02.2014 berichtet haben, dass die Fa. R.P. bzw. ihr Tochterunternehmen N. E. eine Lizenz zur Aufsuche von konventionell und unkonventionell förderbaren Kohlenwasserstoffen im Raum Weiden/Oberpfalz erhalten haben soll, frage ich die Staatsregierung, ob dies zutrifft, wie sie daraus resultierende Betriebspläne zur Förderung mittels Fracking behandeln will und ob sich die Genehmigung eines Betriebsplans zur unkonventionellen Förderung von Kohlenwasserstoffen aufgrund der derzeit gültigen Rechtslage in Bayern überhaupt verhindern lässt?
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Mit Bescheid vom 21.01.2014 wurde der Firma Naab Energie GmbH die Erlaubnis „Weiden“ zur großräumigen Untersuchung des Untergrundes auf evtl. Kohlenwasserstoff-Lagerstätten erteilt. Die großräumige Erlaubnis verleiht das Recht zur Untersuchung des Untergrundes auf evtl. Kohlenwasserstoff-Lagerstätten mit geophysikalischen Methoden (z.B. Seismik). Sie gestattet nicht das Niederbringen von Bohrungen und verleiht nicht das Recht, Kohlenwasserstoffe zu gewinnen. Hierfür wäre eine gewerbliche Erlaubnis erforderlich, die ggf. zu beantragen wäre.
Zielsetzung des Unternehmens sind ausschließlich die Erschließung konventioneller Kohlenwasserstoff-Lagerstätten; dies hat das Unternehmen dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie auch schriftlich bestätigt. Darüber hinaus wurde auf Bundesebene ein Moratorium vereinbart, Fracking-Maßnahmen nicht zu genehmigen, solange eine Beeinträchtigung des Grundwassers und des Naturhaushalts nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Gewerbliche Erlaubnisse, die Fracking-Maßnahmen einschließen können, werden in Bayern aus diesen Gründen nicht erteilt. Zu entsprechenden Betriebsplanverfahren kann es daher nicht kommen.