21. März 2011

EU-Vorsorgemaßnahmen aufgrund der Atomkatastrophe in Japan

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mündlich und schriftlich über

1. die Ergebnisse der Beratungen zu den EU-Vorsorgemaßnahmen aufgrund der Atomkrise in Japan,
2. die Konsequenzen aus den schweren Unfällen in Japan für die Sicherheitsstandards der Atomkraftwerke in Europa,
3. die angedachten Vorgaben zur Endlagerung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle zu berichten.

Zu 1. )
Derzeit bereitet der Koordinierungsmechanismus für den Katastrophenschutz den abgestimmten Einsatz europäischer Experten für Nuklearunfälle vor und stellt innerhalb der EU-Kommission ein Expertenteam zusammen, um den Informationsaustausch und schnelle Reaktionen auf mögliche Konsequenzen sicherzustellen.
Es geht auch um Fragen nach möglicher Unterstützung Japans bei der Bekämpfung der Folgen der Erdbeben- wie der Nuklearkatastrophe sowie auch um die Überwachung der Belastung der Atmosphäre in Europa, um eine zeitnahe  Information der Bevölkerung über erhöhte Strahlenbelastung und Risikovorsorgemaßnahmen sicherzustellen. Die diesbezüglichen Erkenntnisse und Entscheidungen sollten auch im Landtag dargelegt und diskutiert werden.
Zu 2.)
Auch in Europa gibt es eine Reihe von Atomkraftwerken in erdbebengefährdeten Standorten, deren Risikoauslegung nicht den an diesen Standorten möglichen Erdbebenereignissen entspricht.
Zudem bestehen in den unterschiedlichen Mitgliedsstaaten Europas höchst unterschiedliche Sicherheitsstandards, ein Umstand, der die jeweiligen Nachbarländer mit großer Sorge erfüllen muss, wurden Atomkraftwerke und Atommülllager doch überraschend häufig an Ländergrenzen errichtet. Auf dem Gebiet der Europäischen Union sind laut EU-Kommission derzeit in 14
Ländern 143 Atomkraftwerke in Betrieb – davon 58 in Frankreich und 17 in Deutschland. Atomkraftwerke im Oberrheingraben würden einem dort möglichen Erdbeben nicht standhalten.
Zu 3.)
Die EU-Kommission will die Mitgliedsstaaten zu einer raschen Lösung ihrer Probleme bei der Entsorgung von Atommüll zwingen. Bis 2015 sollen die EU-Staaten konkrete Pläne für Bau, Betrieb und Finanzierung der Endlager vorlegen.

<<<< Der Antrag wurde am 28.06.2011 im Plenum in geänderter Fassung angenommen. Die geänderte Fassung beinhaltet folgenden zusätzlichen Spiegelstrich:
– die Vorstellungen und Maßnahmen zum weiteren Vorgehen der EU bei entsprechenden Forschungstätigkeiten, beispielsweise im Euratom Rahmenprogramm (einschließlich ITER)