E-Mobilität in Bayern
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 16.11.2011, mit den Antworten der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 27.12.2011 (kursiv dargestellt)
Die Staatsregierung hat im Rahmen von Aufbruch Bayern 64 Mio. Euro zur Förderung der Elektromobilität zur Verfügung gestellt. Mit 34 Mio. Euro sollen das „Forschungs- und Entwicklungszentrum Elektromobilität Garching/Würzburg“ gefördert werden; 30 Mio. Euro stehen für Modellvorhaben zur Verfügung. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Projekte bzw. Maßnahmen werden mit den 30 Mio. Euro für Modellregionen neben den drei bekannten Projekten Stadt Bad Neustadt a.d. Saale, Markt Garmisch-Partenkirchen sowie Bayerischer Wald gefördert?
zu 1.: Laut Zweckbestimmung des Haushaltsplans 2011/12 können aus den entsprechenden Haushaltstiteln Zuschüsse und sonstige Ausgaben für das Leuchtturmprojekt „Elektromobilität verbindet Bayern“ sowie für die bayerischen Modellregionen geleistet werden. Bisher wurden aus den verfügbaren Haushaltsmitteln, neben den Modellinitiativen, lediglich Ausgaben für den mit der Abwicklung beauftragten Projektträger Jülich geleistet.
2. Welche Förderbedingungen müssen von den Projektträgern genau erfüllt werden? (Bitte konkrete Liste beifügen). Wer hat diese Förderkriterien ausgearbeitet? Wer entscheidet, ob die Kriterien im Antrag erfüllt werden?
zu 2.: Die Förderbedingungen sind in den „Fördergrundsätzen Modellregionen Elektromobilität“ insbesondere unter den Nr. 2-4 zu finden (siehe Anlage). Die Fördergrundsätze wurden vom StMWIVT entsprechend dem in der Bayerischen Haushaltsordnung vorgeschriebenem Verfahren aufgestellt. Das StMWIVT wurde fachlich vom Projektträger Jülich beraten. Dieser prüft auch die Förderanträge und erstellt eine Entscheidungsvorlage für das StMWIVT.
3. Wird den Antragstellern bei mangelhaften Anträgen die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt? Besteht die Möglichkeit, dass ein mangelhafter Antrag zur Einstellung der Förderung führt und andere Projekte nachträglich zum Zug kommen bzw. die übrigen Projekte eine höhere Förderung bekommen?
zu 3.: Generell wird den Antragstellern, soweit die Förderanträge zumindest die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllen, die Gelegenheit gegeben nachzubessern. Staatliche Finanzmittel können erst verausgabt werden, wenn ein förderfähiger Antrag vorliegt, auf Basis dessen ein Zuwendungsbescheid erlassen werden kann. Insoweit führt ein mangelhafter Antrag nicht zu einer Einstellung der Förderung. Für alle drei Modellinitiativen stehen insgesamt 30 Mio. € zur Verfügung. In welchem Umfang einzelne Modellinitiativen gefördert werden, hängt von Umfang, Qualität und Durchfinanzierung der von allen Modellinitiativen vorzulegenden förderfähigen Konzepte und Anträge ab.
4. Welche konkreten Mängel bestehen nach Auffassung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums beim Projekt E-Wald? Gibt es in den anderen Modellregionen in Bad Neustadt und Garmisch-Patenkirchen ähnliche Probleme?
zu 4.: Das Gesamtkonzept für das Projekt E-Wald muss insbesondere noch bezüglich der unter Frage 2 aufgeführten Kriterien, der Industriepartnerstruktur und der Darstellung der Eigenbeteiligung ausgearbeitet werden. Im Laufe des 1. Quartals 2012 soll dieses von den E-Wald-Verantwortlichen vorgelegt werden. Die zwei weiteren bayerischen Modellinitiativen für Elektromobilität erarbeiten derzeit ebenfalls ein Gesamtkonzept. Die Verantwortlichen aller Modellinitiativen stehen in engem Kontakt zum Projektträger Jülich, um frühzeitig offene Punkte auszuräumen.
5. In welche Form findet die Abstimmung zwischen den bayerischen Modellinitiativen und dem Vorzeigeprojekt „Elektromobilität verbindet Bayern“ statt?
zu 5.: Im Rahmen von regelmäßigen Projekttreffen erfolgt ein Austausch der jeweiligen Projektinhalte. Die Kontakte erfolgen sowohl auf Koordinierungsebene als auch direkt zwischen den beteiligten Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
6. Wie weit sind die Überlegungen auf Bundesebene bis jetzt gediehen, in Zukunft anstelle von Modellregionen größere Schaufensterregionen für Elektromobilität zu fördern? Wie stehen dabei die Chancen, für das Projekt „Elektromobilität verbindet Bayern“? Welche Auswirkungen hätte eine Aufnahme des Projektes „Elektromobilität verbindet Bayern“ auf die finanzielle Förderung der drei Modellregionen durch den Freistaat?
zu 6.: Am 12.10.2011 wurde von der Bundesregierung die Förderrichtlinie „Schaufenster Elektromobilität“ veröffentlicht. Es ist geplant, mit insgesamt 180 Mio. € 3-5 Schaufenstervorhaben über einen 3-Jahres-Zeitraum zu fördern. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig angelegt, d.h. zuerst erfolgt eine Auswahlphase mit der Vorlage einer Konzeptskizze, danach eine Antragsphase. Das Ende der Abgabefrist für die Skizze ist am 16.01.2012. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass eine noch zu benennende Expertenkommission die Konzeptskizzen beurteilt. Auf Basis dieses Votums werden die zuständigen Bundesministerien die Schaufenster im März 2012 auswählen. Nachdem das Vorzeigeprojekt „Elektromobilität verbindet Bayern“ auf Bundesebene gefördert werden soll, ist eine finanzielle Auswirkung auf die drei bayerischen Modellinitiativen für Elektromobilität nicht zu erwarten.
Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.
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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt. Die im Text benannte Anlage finden Sie dort ebenfalls auch als eigenständige pdf-Datei.